Bei einer Vereinheitlichung in der Europäischen Union würde unter anderem die Leugnung des Holocaust EU-weit als Straftat geahndet. Bisher gehen die EU-Staaten ganz unterschiedlich vor. Im Folgenden einige Beispiele:
FRANKREICH
In Frankreich ist die Leugnung des Völkermords an den Juden seit 1990 strafbar. Das "Gayssot-Gesetz", benannt nach dem kommunistischen Abgeordneten, auf dessen Initiative es eingeführt wurde, sieht eine Strafe von einem Jahr Haft und die Zahlung von 45.000 Euro Bußgeld vor.
SPANIEN
In Spanien gibt es keine Gesetze, die das Leugnen von Völkermord unter Strafe stellen. Allerdings hat die spanische Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für eine bessere Anerkennung der Opfer der Franco-Diktatur sorgen soll. Das Thema der Leugnung der Verbrechen der Franco-Herrschaft wird darin jedoch nicht behandelt.
NIEDERLANDE
In den Niederlanden gibt es kein Gesetz, das speziell die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt. Allerdings ist Beleidigung oder Diffamierung ein Straftatbestand. Fühlt sich also jemand durch die Leugnung eines Völkermordes verletzt und klagt, ist eine Bestrafung möglich.
POLEN
In Polen wurde 1998 ein Gesetz verabschiedet, das eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, wenn die Verbrechen der Nationalsozialisten geleugnet werden. Mit demselben Gesetz kann auch die Leugnung der Verbrechen unter der kommunistischen Herrschaft geahndet werden.
TALIEN
Das italienische Kabinett entschied am Donnerstagabend, die Leugnung des Holocaust unter Strafe zu stellen. Zudem sollen die Strafen für Aufstachelung zu Rassenhass und Diskriminierung erhöht werden.
GRIECHENLAND
Griechenland hat kein spezielles Gesetz zum Tatbestand der Leugnung von Völkermord. Allerdings gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz, mit dessen Hilfe dies theoretisch bestraft werden könnte.
RUMÄNIEN