Wien - Die Republik Österreich muss 8,5 Millionen Euro an 543 Geschädigte der Riegerbank-Pleite zahlen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), dass den Geschädigten voller Ersatz zu leisten ist, also 100 Prozent des Kapitalausfalles durch den Riegerbank-Konkurs (27.10.1998) plus vier Prozent Zinsen, wurde den Betroffenen kürzlich zugestellt.

Bis zur Auszahlung des Geldes müssen die Betroffenen allerdings noch bis Ende des Konkurses warten. Und das kann noch fünf bis acht Jahre dauern, so KSV-Experte Hans-Georg Kantner am Montag. Allerdings sei geplant, für diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen nicht länger auf das Konkursende warten können oder wollen, eine Finanzierung für eine teilweise vorzeitige Zahlung zu erlangen.

Konkret geht es um eine Amtshaftungsklage, die ein Konsortium bestehend aus 543 Personen unter Federführung des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) gegen die Republik eingebracht hat. Bei den Geschädigten handelt es sich um Zeichner der Riegerbank-Anleihe, die gemeinsam das Risiko und die Kosten der Klagsführung gegen die Republik Österreich übernahmen. Jeder beteiligte sich mit einem kleinen Fixbetrag und zwei Prozent der anerkannten Forderungssumme.

Quote zwischen 15 und 20 Prozent

Die Riegerbank-Gläubiger haben bis jetzt eine Quote von 8,8 Prozent erhalten. Kantner geht davon aus, dass sie noch einmal 8,8 Prozent bekommen werden, so dass die Quote insgesamt zwischen 15 und 20 Prozent betragen werde.

Der Konkurs der Riegerbank war eine der spektakulärsten Bankpleiten des Landes. Der Gründer und damalige Eigentümer der Bank, Wolfgang Rieger, wurde nach seiner Flucht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und im Frühjahr 2003 aus der Haft vorzeitig entlassen. Vom Konkurs der Bank mit Passiva von rund 100 Millionen Euro waren mehr als 1.000 Geschädigte, davon rund 900 Private betroffen. Die größte Gruppe der Geschädigten waren die Zeichner der Riegerbank-Anleihe, für die der KSV ein Gläubigerkonsortium organisiert hat. "Wir haben einen vollen Erfolg für die Geschädigten erreicht", so Kantner zur aktuellen Entscheidung. (APA)