Trümmerstätte in Bamiyan mit dem 3D-Image-Laserscanner vermessen - TU-Professorin Döring-Williams: "Nun ist der virtuelle Aufbau in Arbeit"
Redaktion
,
Wien - Die von Taliban-Milizen im Jahr 2001 zerstörten
Buddha-Statuen in Afghanistan werden derzeit wieder aufgebaut,
zumindest virtuell. Wissenschafterinnen des Fachgebiets Baugeschichte
und Bauforschung der Technischen Universität (TU) Wien sind an einem
internationalen Projekt beteiligt, die Nische des "Kleinen Buddhas"
im Bamiyan-Tal wurde bereits mit einem 3D-Image-Laserscanner
einzuscannen. "Nun ist der virtuelle Aufbau in Arbeit", erklärte dazu
TU-Professorin Marina Döring-Williams.
Projektassistentin Irmengard Mayer war im Oktober 2006 mit einem
so genannten Raumscanner in Bamiyan (Afghanistan) und hat dort acht
Tage lang die Nische des "Kleinen Buddhas" mit einer (Höhe 38 Meter)
dreidimensional gescannt. Die in den Fels gehauenen Nischen sind
nicht völlig leer. Teilweise sind noch Reste zu sehen, etwa ein Stück
eines Armes. Auf Basis der dreidimensionalen Scans arbeiten die
Wissenschafter nun an der Technischen Hochschule in Aachen
(Deutschland) an einem 3D-Computermodell der Nischen und Figuren.
Der 3D-Image-Laser-Scanner, mit dem die Forscherin in Afghanistan
arbeitete, überzieht die Nische mit einem feinen Punkteraster und
fotografiert sie gleichzeitig. Das Ergebnis ist ein dreidimensionales
Modell mit photorealistischer Wiedergabe der Oberfläche. Es wird nun
in Erwägung gezogen, in einem zweiten Schritt die erhaltenen
Baufragmente der gesprengten Buddhas einzeln mit einem noch
detaillierter arbeitenden Streifenlichtscanner zu erfassen. Ob die
Statuen nach den virtuellen Vorbildern auch real wieder aufgebaut
werden, ist laut Döring-Williams noch offen. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.