Den Haag - Die niederländische Staatsanwaltschaft hat die Klage einer protestantischen Partei gegen Pop-Ikone Madonna zurückgewiesen. Im Gegensatz zur Jugendorganisation der Partei SGP könne die Staatsanwaltschaft in der Show auf Madonnas Konzert keine Gotteslästerung erkennen, hieß es in einer Mitteilung von Montag.

Madonnas Frust

Die Kläger hatten sich gegen eine Showeinlage bei Madonnas Europa-Tournee gewandt, bei denen die Sängerin scheinbar mit einem Dornenkranz auf dem Kopf ans Kreuz genagelt wird. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, Madonna habe bei dieser Szene "offensichtlich versucht, ihre Frustration über bestimmte Situationen auf der Welt auszudrücken".

Nach Ansichten der Staatsanwaltschaft handelt es sich daher nicht um eine Lästerung Gottes. Zudem habe Madonna nicht "die Christen als Gruppe in Verruf gebracht." Die SGP-Jugend kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. (APA/AFP)