Kein Restitutionsfall
"Nunmehr können wir den Rückgaben einen Ankauf entgegensetzen", freute sich Mailath-Pokorny, der betonte, dass es sich um eine normale erbrechtliche Angelegenheit und keinen Restitutionsfall handle, "So wichtig es ist, dass sich Österreich entschlossen hat, wichtige Werke zurückzugeben - ebenso wichtig ist es, auch Ankäufe zu machen." Gemeinsam mit der 2001/2002 um einen ähnlichen Preis angekauften und zuvor restituierten Sammlung Strauß-Meyszner sei damit die Stadt Wien für zwei der drei bedeutendsten Kunstankäufe der öffentlichen Hand in der jüngeren Vergangenheit verantwortlich. Der dritte Ankauf in dieser Größenordnung war laut Kos das Schiele-Porträt des einstigen Leiters der damaligen Staatsgalerie, Franz Martin Haberditzl, das die Österreichische Galerie um sechs Millionen Euro erworben habe.
Laut dem Verhandlungsführer Thomas Lachs, Kuratoriumsvorsitzender der Museen der Stadt Wien, habe man sich auf einen Preis geeinigt, der von beiden Seiten als fair erachtet werde. 1997 hatte ein Schätzgutachten die vier Bilder auf rund 24 Mio. Euro geschätzt, die "Junge Mutter" alleine auf 22 Millionen. Der letzte Wille Anton Peschkas sei es allerdings gewesen, dass die Werke nicht in das Ausland gehen und der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Als einzige Alternative bei einer Nicht-Einigung mit den Erben von Egon Peschka hätte das Gesetz eine gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung vorgesehen, erläuterte Lachs. "Die Stadt Wien hat rasch, diskret und auch effizient gehandelt", versicherte Mailath-Pokorny.
Museum zahlt zehn Prozent
Zehn Prozent des Ankaufpreises werden vom Wien Museum getragen. Erst auf mehrmaliges Nachfragen erläuterte der Stadtrat, aus welchen Budgettöpfen der Stadt Wien die restlichen 90 Prozent kommen: Für die Kultur werde es dafür zusätzliche Mittel aus dem Zentralbudget geben, ein fast ebenso großer Teil komme direkt aus dem Zentralbudget.