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Foto: AP/WALLY SANTANA
Linz - Oberösterreichs erstes Kinderbetreuungsgesetz soll ein "großer Wurf" werden. Deshalb haben die Experten und zuständigen Politiker knapp zwei Jahre daran gebastelt. Am 8. März kommt der Entwurf nun in den Landtag, und es sieht so aus, als ob zumindest im Vergleich mit den anderen Bundesländern ein Vorzeigegesetz ausgearbeitet wurde. Erstmals (mit Ausnahme von Wien) wird es in einem Bundesland ein flächendeckendes, einheitliches und verbindliches Tarifmodell geben.

Für Minderverdiener gratis

Ab Herbst 2007 wird es einen Mindesttarif von 36 Euro geben. Familien, die nur 1200 Euro brutto im Monat zur Verfügung haben, bekämen damit quasi einen Kindergartenplatz gratis, erklärt der zuständige Landesrat Viktor Sigl (ÖVP). Zwar müssen jene Eltern für ihr Kind den Mindestbeitrag bezahlen, doch erhielten sie diesen vom Land im Rahmen des Kinderbonus (400 Euro pro Jahr) zurück. Die Steigerung der Beiträge erfolgt dann nach einem bestimmten Schlüssel, die Höchsttarife wurden mit 90 Euro für einen Halbtagesplatz und mit 120 Euro für einen Ganztagesplatz festgelegt. Unter diesen Beträgen dürfe der Höchstbetrag aber nicht liegen, sonst könne ein qualitativ hochwertiger Kindergartenbetrieb nicht gewährleistet werden, meint der Landesrat.

Erstmals wird in dem neuen Gesetz auch die Elternmitbestimmung verankert. So muss etwa bei der Einschreibung für einen Kindergartenplatz auch der Betreuungsbedarf notiert werden. Stelle sich heraus, dass dieser über die reguläre Öffnungszeit des Kindergarten hinausgehe, sollten laut Gesetz den Eltern Alternativen angeboten werden.

Tagesmütter gefragt Künftig wird es in Oberösterreich möglich sein, dass nach dem offiziellen Ende der Betriebszeit bei Bedarf Tagesmütter in den Kindergärten die Betreuung übernehmen. Dies war laut Sigl bisher nicht machbar, da die Bestimmungen für Tagesmütter in einem anderen Gesetz geregelt waren als die für Kindergärten. Das neue Gesetz gilt hingegen für alle verschiedenen außerfamiliären Betreuungsformen. Eine längst überfällige Flexibilisierung wird mit dem Platz-Sharing eingeführt, sprich: Zwei Kinder teilen sich einen Betreuungsplatz. Dieser nur tageweise Besuch hat zur Folge, dass es künftig auch Tagestarife zu geben hat, was bisher die Ausnahme war.

Zudem werden Gemeinden verpflichtet, eine auf mehrere Jahre ausgelegte Entwicklungsplanung für die Kinderbetreuungsplätze zu erstellen. "Wenn eine Gemeinde den Bau von 100 neuen Wohnungen plant, muss gleichzeitig auch der Bedarf für die Kinderbetreuungseinrichtungen mit einkalkuliert werden", erläutert Sigl. (Kerstin Scheller, 3./4.2.2007)