Straßburg - Die Türkei hat mit der Verurteilung der Herausgeberin eines pro-kurdischen Artikels gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dientag fest. Zugleich wies das Straßburger Gericht die Regierung in Ankara an, der heute in Köln lebenden 31 Jahre alten Journalistin Schmerzensgeld in Höhe von rund 70.000 Schilling zu zahlen und die Gerichtskosten zu erstatten. Die Frau war 1994 von einem türkischen Staatssicherheitsgericht zu sechs Monaten Haft und einer Geldbuße verurteilt worden, weil sie als Herausgeberin einer Istanbuler Politik-Revue den Artikel eines türkischen Intellektuellen veröffentlicht hatte. Dieser bezeichnete die Unterdrückung der kurdischen Minderheit als Völkermord. Das Urteil wurde ein Jahr später auf Bewährung ausgesetzt. Damit verbunden war die Auflage, keine Beiträge mehr zu veröffentlichen, die die "Integrität des türkischen Staates" in Frage stellen. Dies stellte nach Auffassung der Straßburger Richter einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit dar. Außerdem habe der Staatssicherheitsgerichtshof nicht den Anforderungen an ein "faires und unparteiisches Gericht" entsprochen, heißt es in dem Straßburger Urteil. (APA)