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Wien - Die früheren Vorstände sicherten sich vor Aufdeckung der Milliardenverluste doppelt ab: Die einstigen Vorstandsdirektoren der Bawag änderten vor mehr als fünf Jahren, als der BAWAG-Skandal zu platzen drohte, ihre Anstellungsverträge.

"Es ist üblich, dass Unternehmen wie die Bawag für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichtsräte Rechtsschutzversicherungen abschließen", räumte der vor mehr als einem Jahr als Sanierer in die Bawag geholte Bank-Generaldirektor Ewald Nowotny dem Blatt gegenüber ein. "Aber es ist verdächtig und nicht schön, dass der frühere Vorstand 2000/2001 sich mit zwei Maßnahmen abzusichern versucht hat: durch die Ausweitung der Rechtsschutzversicherung und der Auslagerung der Pensionsansprüche."

Klauseln

Der frühere Bawag -Chef Helmut Elsner und seine damaligen Kollegen verankerten in ihren Anstellungsverträgen Rechtsschutzklauseln, schlossen Rechtsschutz- und Vermögenshaftpflichtversicherungen ab. Das bedeutet, es werden ihnen Anwalt, Gegenanwalt, Gutachten, Gerichtskosten, also alle Kosten für Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren bezahlt. So lange, bis ihnen ein Vorsatzdelikt nachgewiesen werden kann.

Für die früheren Vorstandsmitglieder wurden freilich nur bis zu ihrem Ausscheiden im Mai 2006 Prämien durch die Bank bezahlt. "Für Klagen der Ex-Vorstände gegen die Bawag gibt es keine Rechtsschutzversicherung. Aber gegen den früheren Bankeigentümer ÖGB", wird Nowotny in der "Krone" von Dienstag zitiert. Tatsächlich hat der ÖGB die Ex-Vorstandsdirektoren wie berichtet auf 11 Mio. Euro Schadenersatz geklagt. (APA)