Das Formular Nummer "I C 228 - Erklärung zum Einbürgerungsantrag" ist ein schlichter, grauer Fragebogen, der in Berliner Amtsstuben aufliegt, und in dem Einbürgerungswillige unterschreiben sollen, dass staatliche Stellen Auskünfte über ihre persönlichen Verhältnisse einholen dürfen. Über Sozialhilfebezüge etwa, über steuerliche Verpflichtungen oder den Erhalt von Leistungen vom Arbeitsamt.
"Rassische und ethnische Herkunft"
Nur der letzte Absatz wirkt befremdlich: "Ich erteile ferner ausdrücklich meine Einwilligung", steht da geschrieben, "zur Verarbeitung" von "personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, hier zur rassischen und ethnischen Herkunft." Der Passus, dessen Vokabular an den NS-Jargon des "Dritten Reichs" erinnert, ist seit Jahren bürokratische Realität in der deutschen Hauptstadt.
Doch bisher nahm niemand Anstoß an den seltsamen Formulierungen - bis der rot-roten Landesregierung jetzt eine Kleine Anfrage des grünen Abgeordneten Özcan Mutlu auf den Tisch flatterte: Mit Datum vom 16. Jänner stellt der Parlamentarier peinliche Fragen an den Berliner Senat: Ob die "Zugehörigkeit zu einer bestimmten 'Rasse'" denn ein "relevantes Kriterium bei der Einbürgerung" sei, auf welchen "wissenschaftlichen Erkenntnissen und Theorien" die Einteilung in "Rassen" basiere oder was der Senat unter "rassischer und ethnischer Herkunft" überhaupt verstünde.