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Foto: AP/Gene J. Puskar
San Francisco - Der weltgrößten Supermarktkette Wal-Mart droht wegen des Vorwurfs der schlechteren Bezahlung von Frauen eine Sammelklage von hunderttausenden weiblichen Angestellten. Ein Berufungsgericht in San Francisco gab am Dienstag einer entsprechenden Klage statt.

Damit könnten bis zu 1,5 Millionen Frauen, die seit 1998 in einem der 3400 Wal-Mart-Filialen in den USA angestellt waren, sich der Klage anschließen und an möglichen Entschädigungen beteiligt werden. Das wäre laut dem Gericht der größte Sammelprozess aller Zeiten in den USA.

Wal-Mart, der größte private US-Arbeitgeber, fürchtet nun milliardenschwere Schadenersatz-Zahlungen. Eine Hand voll weiblicher Wal-Mart-Angestellter hatte 2001 geklagt, bei Wal-Mart würden Frauen bei Bezahlung und Beförderungen systematisch benachteiligt. Die Klage blieb aber bis 2004 auf Eis, bevor ein Bezirksgericht in San Francisco entschied, die Angelegenheit als Sammelklage zu handhaben.

Sammelklage statt Einzelklagen

Dieses Urteil wurde nun von dem Berufungsgericht bestätigt. Die Gerichte begründeten die Entscheidung damit, dass eine Sammelklage für die Justiz einfacher zu handhaben ist als eine Flut von Einzelklagen zum jeweils gleichen Sachverhalt.

Wal-Mart kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen. Dafür will das Unternehmen ein 16-köpfiges Gremium des Berufungsgerichts einschalten. Die Entscheidung vom Dienstag war von einer nur dreiköpfigen Jury getroffen worden.

Das Unternehmen teilte mit, seine Chancen auf eine Revision seien gut, da die Entscheidung zahlreichen Urteilen des obersten US-Gerichtshofs und anderer Gerichte im Land zuwider laufe. Außerdem seien die Vorwürfe der Frauen nicht stichhaltig. In 90 Prozent der Wal-Mart-Filialen würden Frauen so gut wie Männer bezahlt. In 25 Prozent davon wiederum erhielten Frauen sogar mehr Geld.

Die Leiterin der Rechtsabteilung in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Andrea Komar, sagte zum Standard, dass Klagen gegen den Arbeitgeber in Österreich grundsätzlich nicht oft vorkommen. Der Grund: die Angst vor dem Jobverlust. Geklagt werden kann, wenn ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung vorliegt, hier könne die Entgeltdifferenz eingeklagt werden. Oder es kann auf Schadenersatz geklagt werden, wenn sich Frauen bei der Beförderung benachteiligt fühlen. Der Betriebsrat kann zudem (ab drei Personen) eine Feststellungsklage bei einer Benachteiligung in Sachen Aus- und Weiterbildung einbringen. Auch die AK sieht in Österreich keine Prozesslawine nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Die meisten Fälle betreffen die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (AFP, cr, DER STANDARD Print, 8.2.2007)