Wien - Die Anzahl der gerichtlichen Verurteilungen nach dem so genannten Kinderpornografie-Paragrafen 207 a Strafgesetzbuch (StGB) ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Gab es im Jahr 2000 einer Statistik des Justizministeriums zufolge 25 Schuldsprüche, wurden 2005 österreichweit bereits 133 Personen rechtskräftig abgeurteilt. Für das Vorjahr liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

Aus der Statistik lässt sich deutlich ablesen, dass der Kampf gegen Kinderpornografie zunehmend an Effizienz gewonnen hat: 2001 wurden 26 Verurteilungen registriert, 2002 schon 64, in den beiden folgenden Jahren 82 bzw. 75.

Für das Justizministerium liegt damit nahe, dass es zu Abschreckungszwecken derzeit grundsätzlich keiner Änderung des bestehenden Strafrahmens bedarf, zumal dieser im Zuge einer Gesetzesnovelle erst vor knapp drei Jahren erhöht worden ist. "Im Vordergrund steht die Polizeiarbeit. Es kommt primär darauf an, dass die Täter gefasst und vor Gericht gestellt werden", meinte Thomas Geiblinger, der Sprecher von Justizministerin Maria Berger (S), im Gespräch mit der APA.

Die Ministerin werde sich allerdings genau anschauen, ob die verhängten Strafen bzw. der Strafrahmen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Berger hatte unmittelbar nach ihrer Amtsübernahme angekündigt, das Strafgesetzbuch und seine einzelnen Bestimmungen in dieser Hinsicht in Augenschein nehmen zu wollen.

Kinderporno-Bezieher sind erfahrungsgemäß beinahe ausschließlich männlich. Ersttäter, die Dateien nur besitzen und nicht weitergeben, werden von den Gerichten meistens mit Geld- oder bedingten Freiheitsstrafen bedacht, wobei ein West-Ost-Gefälle festzustellen ist: Im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien müssen inzwischen auch Ersttäter damit rechnen, zumindest einen Teil ihrer Strafe absitzen zu müssen, wenn sie Bilder oder Videos - etwa über ein File Sharing-Programm - anderen zur Verfügung stellen. Unumgänglich sind unbedingte Haftstrafen für Täter, die mit Kinderpornos handeln und daraus einen finanziellen Gewinn ziehen.(APA)