Werbung untersagt
Laut Gesetzesentwurf ist privaten Wettanbietern in Frankreich künftig auch jede Form von Werbung untersagt, andernfalls droht ein Bußgeld von 30.000 Euro. Offiziell soll das Gesetz Betrug und Spielsucht unterbinden.
"Nur schwer vorstellbar"
bwin-Vorstand Norbert Teufelberger bestätigt die französischen Pläne. Er könne sich aber nur "schwer vorstellen, dass die Franzosen solch ein Gesetz beschließen", heißt es im Magazin. Auch bwin-Anwalt Thomas Talos sieht noch Hürden: "Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen zusätzliche Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Auch dürfte eine weitere Prüfung vor dem Verfassungsgericht erfolgen. Außerdem muss das Gesetz zuvor noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden," so der Jurist.
Geringer Umsatz
Sollte das Gesetz doch in der geplanten Form beschlossen werden, könnte Teufelberger auch damit leben. Denn "aus Frankreich stammt nur ein geringer Teil unseres Umsatzes".