Schumacher will nun in einem normalen Zivilprozess seine Ansprüche geltend machen. Infineon wirft Schumacher zum einen die Verquickung privater und geschäftlicher Interessen während seiner Amtszeit vor. Zudem will der Konzern den Ausgang möglicher weiterer Verfahren im Zuge der Korruptionsaffäre abwarten. Daher hatte sich Infineon geweigert, das ausstehende Geld zu überweisen.
Zunächst hatte Schumacher Recht bekommen. Das Landgericht München entschied, dass Infineon das Geld samt Zinsen zahlen müsse. Einige der Vorwürfe seien nicht urkundlich belegt, dies ist aber in einem ersten Urkundenverfahren Voraussetzung. Zudem wies der Richter darauf hin, dass einige der Vorwürfe schon zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen seien, als Infineon die Abfindungsvereinbarung mit Schumacher traf. Das OLG hob diese Entscheidung aber nun auf.
Unternehmen sieht sich bestätigt
Allerdings habe das Gericht lediglich festgestellt, dass die Frage nicht in der speziellen Form des Urkundenverfahrens geklärt werden könne, sagte ein Sprecher Schumachers. Daher werde der frühere Infineon-Chef nun den normalen Zivilweg gehen. Bei diesem Verfahren können auch Zeugen gehört werden. Ein Infineon-Sprecher sagte, das Unternehmen sehe sich durch die OLG-Entscheidung in seiner Rechtsposition bestätigt.
Infineon hatte sich im Frühjahr 2004 von Schumacher getrennt. Später einigten sich beide Seiten auf eine Abfindung in Höhe von 5,25 Mio. Euro. Laut Verfahrensbeteiligten regte das OLG einen Vergleich an.