Genf - Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hat in einem bisher beispiellosen Schritt rechtliche Beschwerde gegen die mögliche Todesstrafe gegen den früheren irakischen Vizepräsidenten Taha Yassin Ramadan eingelegt.

UN-Hochkommissariat Louise Arbour erklärte am Donnerstag in Genf, eine Hinrichtung wäre illegal, da die Todesstrafe nur dann verhängt werden könne, wenn Prozess und Berufungsverfahren internationalen Standards entsprächen.

Berufungsverfahren

Gegen Ramadan wurde im Prozess um ein Massaker an 148 Schiiten eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Gegenwärtig läuft das Berufungsverfahren, in dem das Urteil in eine Todesstrafe umgewandelt werden könnte. Der Prozess gegen Ramadan habe nicht den internationalen Standards entsprochen, erklärte Arbour. Eine Todesstrafe wäre deshalb eine "grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung", die dem Völkerrecht zufolge verboten sei.

Arbour hatte das irakische Tribunal auch schon aufgerufen, die Todesstrafen gegen Saddam Husseins Halbbruder Barzan Ibrahim al-Tikriti und den früheren Vorsitzenden des Revolutionsgerichts, Awad Hamed al-Bandar, nicht zu vollstrecken. Die irakischen Gerichte ignorierten dies. (APA/AP)