Klagenfurt - Zu unbedingten Haftstrafen von 16 sowie acht Jahren sind am Freitag zwei Kärntner (19 und 21 Jahre) wegen des Verbrechens des schweren Raubes mit Todesfolge am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die Angeklagten hatten gemeinsam mit einem bereits verurteilten Jugendlichen einen 44-Jährigen in die Falle gelockt und misshandelt. Das Opfer wurde später tot in einem See gefunden. Der Erstangeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die jungen Männer hatten ihr Opfer unter einem Vorwand an den Vassacher See im Norden Villachs gelockt, niedergeschlagen, getreten und schwer verletzt. Wenige Tage später wurde die Leiche des Mannes von einem Fischer tot im Wasser treibend gefunden. Der Arbeiter hinterließ eine Frau und zwei Kinder im Alter von vier und 19 Monaten. Die Beute betrug 350 Euro.

"Warum macht man so etwas?", wollte Richter Bernd Lutschounig wissen. "Wegen dem Geld", antwortet der 19-jährige Erstangeklagte. "Wir waren unterwegs und wollten noch nicht heim, da hab' ich die Idee gehabt, jemanden zu überfallen", erklärte der Gefragte.

Zehn Raubüberfälle

Für den 19-Jährigen ging es laut Staatsanwalt Emmerich Plach um insgesamt zehn Raubüberfälle, die der Villacher zwischen Mai und Oktober 2005 im Raum Villach begangen hatte. Der 21-jährige Zweitangeklagte musste sich wegen vier Raubdelikten verantworten. "Der Hauptpunkt für beide ist jedoch die Tat am Vassacher See bei Villach", erläuterte Plach den Geschworenen.

Der Erstangeklagte bestritt im Verlauf des zweitägigen Verfahrens, das Opfer in den See gestoßen zu haben. Man habe den röchelnden Mann an einer Böschungskante am See liegen lassen. Das Opfer wäre laut medizinischem Gutachten auch an seinen inneren Verletzungen gestorben, erklärte Plach.

Angesichts der mangelnden Einsicht des Erstangeklagten und einem psychiatrischen Gutachten, das dem 19-Jährigen "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades" attestierte, forderte der Ankläger die volle Ausschöpfung des Strafrahmens von 20 Jahren und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Während sich der Zweitangeklagte am Ende der Verhandlung bei der weinenden Witwe mit den Worten "Es tut mir Leid, was ich Ihrem Mann und Ihren Kindern angetan habe" entschuldigte, blieb der 19-Jährige stumm.

Die Angeklagten nahmen die Urteile des Geschworenensenats ohne Anzeichen einer Gemütsregung zur Kenntnis. Der 19-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der 21-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Plach gab keine Erklärung ab. (APA)