Bagdad - Gut sechs Wochen nach der Hinrichtung des ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein ist auch sein Stellvertreter Taha Yassin Ramadan in einem Berufungsverfahren zum Tode verurteilt worden. Der ehemalige Vizepräsident werde "für vorsätzliche Tötungen zum Tod durch den Strang verurteilt", sagte der Richter Ali el Kahatschi am Montag in Bagdad. In einem ersten Urteil im November war Ramadan zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Ramadan wurde wie auch Saddam Hussein in dem Verfahren um das Massaker an schiitischen Bewohnern des Dorfes Dudschail (Dujail) verurteilt. Ein Berufungsgericht hatte am 26. Dezember das erste Urteil gegen Ramadan jedoch zur Neuverhandlung zurückverwiesen, da es zu milde ausgefallen sei. Nach der Urteilsverkündung am Montag rief Ramadan: "Ich schwöre bei Gott, dass ich unschuldig bin!" Der 64-Jährige kann Berufung einlegen.

600 Menschen festgenommen

Saddam Hussein war 1982 bei einem Besuch in Dudschail von Unbekannten beschossen worden. Anschließend wurden mehr als 600 Menschen festgenommen und verschleppt, 148 von ihnen wurden nie wieder gesehen. Der ehemalige irakische Präsident war deshalb zusammen mit seinem Halbbruder und einem Richter zum Tode verurteilt worden. Saddam Hussein wurde am 30. Dezember hingerichtet; gegen die beiden anderen Verurteilten wurde die Todesstrafe im Januar vollstreckt.

Die Hinrichtungen Saddams und seiner Mitangeklagten in Bagdad waren international kritisiert worden. Die EU protestierte dagegen, weil sie die Todesstrafe generell ablehnt. Andere Staaten, darunter auch die USA und mehrere arabische Staaten, kritisierten die Art und Weise, wie Saddam und seine Getreuen am Galgen endeten. Saddam war während der Hinrichtung von den Henkern verhöhnt worden. Bei seinem Halbbruder Barzan al-Tikriti wurde der Kopf vom Körper abgerissen, als er gehängt wurde.

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, legte bereits am vergangenen Donnerstag in einem bisher beispiellosen Schritt rechtliche Beschwerde gegen das erwartete Todesurteil gegen Ramadan ein. Dessen Hinrichtung wäre nur dann legal, wenn Prozess und Berufungsverfahren internationalen Standards entsprochen hätten. Dies sei aber nicht der Fall gewesen, erklärte Arbour. Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch bekräftigten am Montag diese Auffassung. (APA/dpa/AP)