Wien - Ob Handystrahlen nun tatsächlich gesundheitsgefährdend sind, ist nach wie vor nicht geklärt. Doch Umweltmediziner und -anwälte fordern eine Festlegung der Grenzwerte für den Mobilfunk nach dem Vorsorgeprinzip. Neueste Studien würden klar die biologische Wirkung durch elektromagnetische Felder auf den Menschen auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte belegen.
"Von einer Entwarnung hinsichtlich möglicher Gefahren durch den Mobilfunk ist man daher weiter entfernt als je zuvor", betonte Umweltmediziner Hans-Peter Hutter im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien.
Bewertung biologischer Effekte
Eine umfassende gesundheitliche Bewertung der biologischen Effekte stehe auf Grund des im Moment noch fehlenden Verständnisses der Wirkungsmechanismen nach wie vor aus, hieß es in einer Aussendung des Presseinformationsdienstes der Stadt Wien. Dennoch weisen Untersuchungen zur Exposition durch Mobiltelefone auf ein erhöhtes Risiko von bestimmten Hirntumoren hin.
Hinweise für Zusammenhänge
Diese Daten können zwar nicht auf die Strahlungssituation rund um Mobilfunkbasisstationen übertragen werden, da deren Immissionen meistens wesentlich niedriger, aber dafür andauernd und langfristig sind. Es liegen jedoch auch hier Hinweise für Zusammenhänge zwischen der Exposition in der Nähe von Basisstationen und Befindlichkeitsbeeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit vor.
Situation äußerst unbefriedigend
Österreichs Umweltanwälte erheben daher auf Basis eines Gutachtens der Medizinischen Universität Wien und einer Empfehlung des obersten Sanitätsrats die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung nach dem Vorsorgeprinzip. Und zwar mit dem Ziel, die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Die Wiener Umweltanwältin Andrea Schnattinger bezeichnete die derzeitige Situation als "äußerst unbefriedigend".
Verpflichtung zur SAR-Werte Angabe
In einem Forderungspaket wurde festgehalten, dass auf Grund der hohen Dichte bereits bestehender Sendeanlagen eine gesetzliche Möglichkeit bestehen sollte, im Fall gesundheitlich bedenklicher Immissionen Sanierungsmaßnahmen vorzuschreiben. Außerdem sollen Handyhersteller gesetzlich verpflichtet werden, nach einem vereinheitlichten Messverfahren die jeweiligen SAR-Werte anzugeben. Diese "Spezifische Absorptionsrate" (SAR) gibt die Strahlungsleistung an, die vom Körpergewebe (insbesondere dem Kopf) während des Mobiltelefonierens aufgenommen wird. (APA)