Schulerhalter, Lehrer, Elternvereinsobleute, Beamte des Bildungsministeriums, Mitarbeiter des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, Hersteller von Turngeräten - die Liste der Interessenten lässt sich noch lange fortsetzen - sie alle erhalten von uns Statistiken, die selbstverständlich dem Datenschutzgesetz entsprechen.
Ich wüsste aber nicht, wie solche Statistiken entstehen sollten, wenn wir nicht auch irgendwo die einzelnen Schülerunfälle als Auswertungsbasis gespeichert hätten. Aber seit Inkrafttreten des Bildungsdokumentationsgesetzes 2002 sehen sich sowohl das Unterrichtsministerium als auch die Statistik Austria außerstande, uns die zusammengefassten Schülerzahlen in einer für uns ausreichenden Detaillierungsstufe zu liefern. Die Grunddaten sind ja nicht mehr vollständig. Niemals hätte ich Noten der Schüler wissen wollen, auch die Versicherungsnummern sind für mich als Abnehmerin zusammengefasster Daten bereits völlig irrelevant, aber - wegen der "vielen Elternbeschwerden", die die ARGE Daten anführt, können seit mehr als vier Jahren keinerlei Auswertungen über Schülerunfälle gemacht werden, die über die bloßen Absolutzahlen hinausgehen. Mag sein, dass auch aus diesen Daten Rückschlüsse über das Bildungssystem gezogen werden könnten - mir scheint aber auch ein berechtigtes Anliegen, die Sicherheit der Schüler/innen dokumentieren zu können.
Auch die Statistik Austria teilt die Bedenken der ARGE Daten nicht, auch dort dürfte sowohl das Datenschutzgesetz eingehalten werden, als auch vermutlich eine gewisse Einsicht in praktische Notwendigkeiten bestehen.