Wann der Prozess gegen Elsner und die übrigen acht Beschuldigten startet, ist noch völlig offen: Fünf von ihnen haben Einspruch gegen die Anklage eingelegt. Jetzt ist das Oberlandesgericht Wien am Zug, muss über die juristisch komplexe Sache entscheiden. Erst dann wird die Anklage rechtskräftig; erst dann wird ein Richter ausgewählt.
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Anklage nicht rechtskräftig, Prozessbeginn offen
Binnen 48 Stunden muss über Untersuchungshaft Elsners entschieden werden
Binnen 48 Stunden muss nun über die Untersuchungshaft von Helmut Elsner entschieden werden. Zuständige U-Richterin ist Gerda Krausam, die vermutlich wegen Fluchtgefahr die U-Haft verhängen wird. Die Bawag-Anklage ist vergangenen Oktober bei Gericht eingebracht worden.
Elsner (es gilt die Unschuldsvermutung) wird Untreue und Betrug vorgeworfen – es drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Der vom ÖGB angestrengte Schadenersatzprozess ist auf März vertagt worden. (gra, afs/DER STANDARD, Printausgabe, 14.2.2007)