Elsner begab sich wegen angeblicher Herzprobleme mehrmals ins Spital. Seit Herbst lief das Tauziehen zwischen Justizbehörden in Österreich und Frankreich und Elsners Anwälten und Ärzten auf dessen Auslieferung nach Österreich. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse bis zu seiner Überstellung nach Wien:
13. September: Staatsanwaltschaft Wien beantragt Europäischen Haftbefehl. Die Justiz zweifelt nach Medienberichten am schlechten Gesundheitszustand Elsners und sieht Fluchtgefahr.
14. September: Elsner wird am Vormittag in seiner französischen Villa in Mougins von der Finanzbrigade der Gerichtspolizei von Nizza verhaftet.
15. September: Der französische Generalstaatsanwalt in Aix-en-Provence ordnet die "Übergabehaft" an die Wiener Justiz an. Elsner wird in das Gefängnis "Les Baumettes" in Marseille gebracht
16. September "Eingeliefert statt ausgeliefert": Elsner wird aus gesundheitlichen Gründen ins Marseiller Spital "La Timone" überstellt, wo er von Polizisten bewacht wird.
20. September: Französische Justiz setzt die Anhörung Elsners für 25. September an. Die Anhörung wird im Spital erfolgen.
25. September: Elsner wird wegen seines angeschlagenen Gesundheitszustands im Krankenhaus verhört.
27. September: Gericht vertagt Entscheidung über Auslieferung Elsners nach Österreich auf 29. September.
29. September: Gericht prinzipiell für Auslieferung, setzt definitive Entscheidung aber bis 17. Oktober aus und kündigt ein neues Gutachten bis 10. Oktober an. Elsner wird gegen eine Kaution von 1 Mio. Euro freigelassen, darf Frankreich aber nicht verlassen.
4. Oktober: Die Kaution - gestellt vom Unternehmer Martin Schlaff - trifft ein. Elsner verlässt innerhalb von 48 Stunden "La Timone" und kehrt in seine Villa in Mougins zurück.
10. Oktober: Das erwartete Gutachten kommt zum Schluss, eine Überstellung "dürfte a priori (von vornherein) keine Lebensgefahr darstellen". Elsner befindet sich wieder im Spital.
17. Oktober: Das Gericht in Aix-en-Provence kommt zu dem Schluss, dass Elsner sofort nach Österreich ausgeliefert werden kann. Der Anwalt kündigt Berufung an. Das Berufungsgericht in Paris hat 40 Tage Zeit für die Entscheidung.
29. November: Das Pariser Höchstgericht weist die Berufung zurück. Die Auslieferungs-Entscheidung ist somit rechtskräftig. Elsner wird wieder ins Krankenhaus La Timone eingeliefert.
1. Dezember: Die Staatsanwaltschaft in Aix-en-Provence setzt die Auslieferung auf unbestimmte Zeit aus gesundheitlichen Gründen aus.
13. Dezember: Das Gericht in Aix-en-Provence weist den neuen Antrag des Anwalts auf Aussetzung der Auslieferung ab, weil schon ausgesetzt. Die Anwälte kündigen an, dass ein Eingriff am Herzen nötig wird.
22. Dezember: Es wird bekannt, dass Elsner seit einigen Tagen wieder in seiner Villa in Mougins ist.
29. Jänner: Geheimtreffen zwischen den Wiener BAWAG-Staatsanwälte Georg Krakow und Ronald Schön und ihrem Kollegen aus Aix-en-Provence, Bertrand Charpentier in Wien. Vermittelt und geleitet wird es von Eurojust-Vizepräsidentin Ulrike Haberl-Schwarz.