Linz - Nach der "Voodoo-Affäre" um ein Magier-Pärchen in Oberösterreich hat am Mittwoch die Schöffenverhandlung im Landesgericht Ried im Innkreis begonnen. Der 61-jährige Beschuldigte bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Ihm und seiner mitangeklagten 51-jährigen Ex-Frau wird vorgeworfen, in 33 Fällen einen Gesamtschaden von rund 500.000 Euro angerichtet zu haben. In Summe sollen etwa 50 Personen geschädigt worden sein. Der Prozess ist vorerst auf drei Tage anberaumt.

Die Angeklagten müssen sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten, ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Obskure Rituale

Die beiden sollen ihren Opfern für obskure Rituale und den Verkauf von "Reichtumsmünzen" jeweils zum Teil erhebliche Summen aus der Tasche gezogen haben. Das Paar soll ihren Opfern vorgegaukelt haben, sie könnten mit Zauberei bei unheilbaren Krankheiten, unerfüllten Partner- oder Kinderwünschen sowie finanziellen Nöten helfen. Der Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, Darlehen angenommen, aber nicht getilgt und Mobiltelefone nicht bezahlt zu haben.

Geschädigte

Am ersten Verhandlungstag sagten mehrere Geschädigte aus, unter ihnen eine Frau, die an Depressionen litt, und ein Mann, der seine Angebetete zur Heirat überreden wollte. Eine Zeugin berichtete, dass sie wegen Beziehungsproblemen eine Sitzung um 1.000 Euro in Anspruch genommen habe. Da ihr der Preis zu hoch gewesen sei, habe sie sich entschlossen, den 61-Jährigen nicht mehr aufzusuchen. Alle Opfer betonten, dass ihnen Besserung für ihre Probleme versprochen worden sei. Zudem erklärten mehrere von ihnen genauso wie der Beschuldigte, dass sich ausschließlich die 51-jährige Angeklagte um die Finanzen gekümmert habe.

In der "Voodoo-Affäre" um ein Magier-Pärchen in Oberösterreich hat die Verteidigung am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis argumentiert, die Opfer seien "selbst schuld". Gutgläubige wurden um viel Geld erleichtert. Staatsanwalt Alois Ebner wirft den beiden Angeklagten - er 61 Jahre alt, sie 51 - schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Das Strafausmaß beträgt zwischen einem und zehn Jahren Haft. Auch die mitangeklagte Ex-Frau sieht sich als Opfer ihres früheren Mannes. Die Verhandlung ist vorerst für drei Tage anberaumt.

Das Paar soll zwischen Jänner 2002 und Juli 2006 ihren Opfern vorgegaukelt haben, sie könnten mit Zauberei unter anderem bei unheilbaren Krankheiten, unerfüllten Partner- oder Kinderwünschen oder finanziellen Nöte helfen. Angeworben wurden die Kunden mit Inseraten und Mundpropaganda.

Obskure Rituale

Die beiden sollen ihren Opfern für obskure Rituale und den Verkauf von "Reichtumsmünzen" jeweils zum Teil erhebliche Summen aus der Tasche gezogen haben. Der Frau wird außerdem vorgeworfen, Darlehen angenommen, aber nicht getilgt sowie Mobiltelefone nicht bezahlt zu haben. Der 61-Jährige erklörte, dass es zwar Sitzungen gegeben habe. Dabei habe er aber lediglich ausprobieren wollen, ob die Kristalle, an deren Wirkung er glaube, auch funktionieren würden. Daher habe er den Geschädigten die Treffen angeboten und diese mit entsprechender Dekoration ausgeschmückt.

Opfer schämen sich

Der Ankläger hat nur Zeugen für 33 Fälle mit einer Schadenssumme von insgesamt rund 500.000 Euro geladen. Geschädigt seien etwa 50, auf die übrigen habe er aber verzichtet, weil sie aus Scham gebeten hätten, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen.

In der Verhandlung gab der Angeklagte an, er habe sich in der U-Haft scheiden lassen und wieder geheiratet - seine fünfte Ehe. Die finanziellen Dinge in der Affäre habe seine Ex-Frau geregelt. Diese bestritt dies und erklärte, für die Finanzen sei er zuständig gewesen. Sie habe nie Geld besessen, sie habe immer nur in seinem Auftrag gehandelt. Auch die von ihr gefahrenen teuren Mietwagen habe sie auf sein Geheiß bestellt. Sie stellte sich selbst als Opfer dar. Sie sei unter total seinem Einfluss gestanden und habe sich erst jetzt von ihm befreien können.

Geschädigte

Am ersten Verhandlungstag sagten mehrere Geschädigte aus, unter ihnen eine Frau, die an Depressionen litt, und ein Mann, der seine Angebetete zur Heirat überreden wollte. Eine Zeugin berichtete, dass sie wegen Beziehungsproblemen eine Sitzung um 1.000 Euro in Anspruch genommen habe. Da ihr der Preis zu hoch gewesen sei, habe sie sich entschlossen, den 61-Jährigen nicht mehr aufzusuchen. Alle Opfer betonten, dass ihnen Besserung für ihre Probleme versprochen worden sei. Zudem erklärten mehrere von ihnen genauso wie der Beschuldigte, dass sich ausschließlich die 51-jährige Angeklagte um die Finanzen gekümmert habe.

Die Verteidigung argumentierte, die Anzeigen seien nur "reklamehaft" gewesen. Jedem habe klar sein müssen, dass es sich bei dem praktizierten Zauber um "Taschenspielertricks" handle: "Wer das glaubt, ist selbst schuld". Die Kunden hätten den Ablauf und die Kosten der angebotenen Leistungen vorher gekannt. Sie hätten ja nach dem ersten Kontakt wieder gehen können. (APA)