Wien - Mit Jahresbeginn 2007 haben alle österreichischen Banken ihre Berechnung für die Verzinsung von variabel verzinsten Sparbüchern ändern müssen. Basis war ein richtungsweisendes OGH-Urteil gegen die BAWAG, das die Praxis der Banken, die Sparzinsen oft nur zögerlich oder verspätet zu erhöhen, für illegal erklärte. Nun wurde auch bei den variabel verzinsten Sparbüchern eine Art "Zinsgleitklausel" aufgenommen. Sparer, die sich in der Vergangenheit durch ihre Bank geschädigt fühlen, können Rückforderungen erheben. Auch die zur UniCredit gehörende Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) als größte Bank im Lande ist am Nachrechnen.

Seit zwei Monaten nachgerechnet

Die Zinsen von derzeit 180 Kunden würden seit zwei Monaten nachgerechnet, sagte ein Sprecher der BA-CA zur APA. Diesen Kunden wurde auch das Angebot gemacht, etwas nachzuzahlen. In der Bank ist von "Mordsarbeit" die Rede. Immerhin müssen im Fall von begründeten Reklamationen die Konditionen auf Sparbücher, die seit 1994 eröffnet wurden, nachgeprüft werden. Verjähren würden solche Zins-Rückzahlungsansprüche erst nach 30 Jahren. Deshalb ist es auch in der BA-CA heute nicht möglich, einen möglichen Nachverrechnungsbedarf zu beziffern. Die Klage der Konsumentenschützer und das OGH-Erkenntnis hatte eigentlich die BAWAG P.S.K. betroffen. Umzusetzen sind die Vorgaben des OGH, die alte umstrittene Praxis aufzugeben, von allen Banken.

Quartalsweise Anpassung

Ebenso wie die die BAWAG haben die anderen Banken, so auch die Bank Austria Creditanstalt, ihre Geschäftsbedingungen für die Einlagen auf Sparbücher geändert. Die Zinsen auf variable Sparbücher bei der BA-CA orientieren sich nun am arithmetischen Mittel des 3-Monats-Euribor-Satzes und des 5-Jahres-Euro-Zinsswapsatzes. Damit würden laut BA-CA die Zinsen im Bedarfsfall quartalsweise angepasst, Zinsänderungen würden "absolut" weiter gegeben. Auch in der BA-CA gibt es eine Mindestverzinsung, die ein Abgleiten in einen Negativzins vermeiden hilft. (APA)