Tschechien ist eines der weniger europäischen Länder, wo der reine Besitz der Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das bestehende Strafgesetzbuch sieht nur die Ahndung jener Personen vor, die derartige Aufnahmen produzieren, importieren, verbreiten oder auf öffentlich zugängliche Stellen platzieren, beispielsweise im Internet. Die Täter müssen mit bis drei Jahren Haftstrafe rechnen.
Österreich
Kinderpornografie soll auch in Tschechien strafbar werden
Ist eines der weniger europäischen Länder, wo der Besitz von Kinderpornografie nicht strafbar ist
Prag - In Tschechien soll künftig nicht nur die Produktion
und Verbreitung der Kinderpornografie, sondern auch deren Besitz
strafbar sein. Der Prager Justizminister Jiri Pospisil erklärte in
einem Rundfunkinterview, sein Kabinett sei entschlossen, eine
entsprechende Novelle der Strafgesetzgebung durchzusetzen. Die
tschechische Regierung reagiert damit auf den kürzlichen
Schlag gegen einen Kinderpornoring, von dem auch 63 Tschechen illegales Material bezogen haben.
Die EU-Kommission drängt Prag schon seit längerem, auch den Besitz
strafbar zu machen. Pospisil versicherte in diesem Zusammenhang, die
Regierung werde nicht auf die seit langem geplante Verabschiedung
eines völlig neuen Strafgesetzbuches warten, sondern eine
entsprechende Novelle der bisherigen Vorschrift durchsetzen.(APA)