- von Birgit Baumann
***
Früher war vieles nicht unbedingt leichter, manches aber einfacher. In einer Familie gab es klare Regeln. Und wer einmal Papa wurde, der blieb es auch - selbst wenn die Zweifel ein Leben lang an ihm nagten. Heute hingegen reichen Misstrauen, ein vom Nachwuchs ausgespuckter Kaugummi und rund 200 Euro für das Genlabor, um eine scheinbar heile Familienwelt zu zerstören. Rund 50.000 Männer in Deutschland wollten sich im Vorjahr auf diese Weise Gewissheit über ihre biologische Vaterschaft verschaffen, Tendenz steigend.
Gut, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil gesprochen hat, um eine Schneise des Rechts in diesen Wildwuchs zu schlagen - noch dazu eine kluge. Es war hoch an der Zeit, klarzustellen, dass auch (Kuckucks-)Kinder nicht aus Glas sind, dass sie wie Erwachsene ein Recht auf den Schutz ihrer Gendaten haben. Auch dass die deutsche Justizministerin Zypries nun überlegt, Missbrauch von Gendaten strafrechtlich verfolgen zu lassen, ist begrüßenswert, wobei die Strafe nicht allein Väter, sondern auch Laborbetreiber treffen müsste.
Andererseits ist auch der väterliche Wunsch nach Klarheit verständlich. Das Wissen um die biologische Vaterschaft eines Kindes ist schließlich einer der wenigen Bereiche, in denen die Frau einen deutlichen Informationsvorsprung gegenüber dem Mann hat. Also ist es nun Aufgabe der Politik, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. Jeder Mann, der ein Kind anerkannt hat, muss das Recht auf gerichtlich wasserdichte Überprüfung bekommen. Und es wird im Gerichtsverfahren nicht mehr das Prinzip "alles oder nichts" gelten.
Wer nicht biologischer Vater ist, verliert nicht (wie derzeit) alle Rechte, was viele vom Gang zum Gericht abhält. Doch auch wenn es Zweifler tröstet, dass sie nun mehr Rechte bekommen - die oft bitteren Folgen eines Vaterschaftstests kann ihnen die Politik nicht abnehmen. Damit bleiben Papas wie Mamas so alleine, wie sie es schon vor dem richterlichen Urteil waren. (DER STANDARD Printausgabe 15.2.2007)