Die Vodafone-Tochter Arcor ist vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den freien Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom zu erstreiten. Das in Leipzig ansässige Gericht wies am Mittwoch eine Klage des Eschborner Unternehmens ab, mit dem es die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes von 2004 zu Fall bringen wollte. Die bis dahin geltende Regelung, wonach die Telekom Wettbewerbern in diesem Marktsegment den Zugang zur so genannten letzten Meile ermöglichen musste, war mit der Neufassung entfallen.

Die Arcor-Vertreter hatten moniert, bei der Neufassung des Gesetzes sei es versäumt worden, eine genaue Definition und Analyse des Marktes für die reine Glasfaserleitung vorzunehmen. Die Vertreter der Bundesnetzagentur hatten dagegen geltend gemacht, dass es auch mit Blick auf europäische Regelungen nicht notwendig sei, dieses spezielle Marktsegment ebenso zu regulieren, wie dies angesichts der Marktmacht der Telekom bei den viel weiter verbreiteten Kupferkabeln notwendig sei.

Die Bundesverwaltungsrichter stellten in ihrer Entscheidung fest, dass die angefochtene Regelung der Rechtslage entspreche. Es sei nicht zu entscheiden gewesen, ob die nach neuem Recht durchgeführte Abgrenzung der Märkte korrekt gewesen sei.

Weder die Vertreter von Arcor noch die der Telekom oder der Bundesnetzagentur gaben Auskunft darüber, um welche Teilnehmerzahlen es bei der reinen Glasfasernetzvariante geht. Sie sagten lediglich, dass es sich in erster Linie um gewerbliche Anschlüsse im gesamten Bundesgebiet handle, wie sie in der Regel bei Großkunden zu finden seien.(APA/AP)