Die Vodafone-Tochter Arcor ist vor dem
deutschen Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den
freien Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom zu erstreiten.
Das in Leipzig ansässige Gericht wies am Mittwoch eine Klage des
Eschborner Unternehmens ab, mit dem es die Neufassung des
Telekommunikationsgesetzes von 2004 zu Fall bringen wollte. Die bis
dahin geltende Regelung, wonach die Telekom Wettbewerbern in diesem
Marktsegment den Zugang zur so genannten letzten Meile ermöglichen
musste, war mit der Neufassung entfallen.
Die Arcor-Vertreter hatten moniert, bei der Neufassung des
Gesetzes sei es versäumt worden, eine genaue Definition und Analyse
des Marktes für die reine Glasfaserleitung vorzunehmen. Die Vertreter
der Bundesnetzagentur hatten dagegen geltend gemacht, dass es auch
mit Blick auf europäische Regelungen nicht notwendig sei, dieses
spezielle Marktsegment ebenso zu regulieren, wie dies angesichts der
Marktmacht der Telekom bei den viel weiter verbreiteten Kupferkabeln
notwendig sei.
Die Bundesverwaltungsrichter stellten in ihrer Entscheidung fest,
dass die angefochtene Regelung der Rechtslage entspreche. Es sei
nicht zu entscheiden gewesen, ob die nach neuem Recht durchgeführte
Abgrenzung der Märkte korrekt gewesen sei.
Weder die Vertreter von Arcor noch die der Telekom oder der
Bundesnetzagentur gaben Auskunft darüber, um welche Teilnehmerzahlen
es bei der reinen Glasfasernetzvariante geht. Sie sagten lediglich,
dass es sich in erster Linie um gewerbliche Anschlüsse im gesamten
Bundesgebiet handle, wie sie in der Regel bei Großkunden zu finden
seien.(APA/AP)