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Der deutsche Rechtsextremist Ernst Zündel wurde am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Foto: AP/MICHAEL PROBST
Stuttgart - Der deutsche Holocaust-Leugner Ernst Zündel will die gegen ihn verhängte Haftstrafe von fünf Jahren nicht akzeptieren. Zündel wolle eine Revision vor dem deutschen Bundesgerichtshof, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Mannheim am Mittwoch. Eine Begründung für den Revisionsantrag liege noch nicht vor. Auch das gegen Zündel in der vergangenen Woche verkündete Urteil sei noch nicht endgültig formuliert.

Das Landgericht Mannheim hatte den 67-Jährigen Zündel am Donnerstag vergangener Woche für schuldig befunden, in Rundbriefen und im Internet von Kanada aus die Ermordung von Millionen Juden in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern bestritten zu haben. Zündel habe damit unter anderem Volksverhetzung begangen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die mit fünf Jahren die nach deutschem Recht mögliche Höchststrafe für Volksverhetzung gefordert hatte. Zündels Wahl- und Pflichtverteidiger hatten Freispruch beantragt beziehungsweise kein Strafmaß genannt. Der erste Prozess gegen den Anfang 2005 aus Kanada als unerwünschte Person ausgewiesenen Zündel war im November 2005 geplatzt, da das Landgericht Mannheim der Pflichtverteidigung des Angeklagten das Mandat entzogen hatte. (APA/Reuters)