Die RHI AG habe grundsätzlich nicht die Absicht, ein allfälliges Pflichtangebot der Schlaff-Stiftung in Bezug auf Aktien der DWAG anzunehmen, teilte RHI am Donnerstagnachmittag mit. Von dem Szenario habe die Privatstiftung die RHI im Zusammenhang mit einer möglichen Ausübung von Call-Optionen und Wandelschuldverschreibungen auf RHI-Aktien durch die Schlaff-Stiftung informiert.
Deutsches Übernahmerecht
Die RHI will das Angebot aber insbesondere nicht zu Wertansätzen annehmen, die in der Größenordnung des aktuellen Börsenkurses oder des derzeitigen Mindestangebotspreises gemäß deutschem Übernahmerecht liegen, "da der Didier-Teilkonzern bekanntlich einen integralen Bestandteil der weltweiten Feuerfestaktivitäten des RHI Konzerns bildet".
Nach Auffassung der RHI besteht zudem die Möglichkeit auf Vermeidung eines Pflichtangebots, da der Buchwert der RHI-Beteiligung an der DWAG, direkt und indirekt, weniger als 20 Prozent des buchmäßigen Aktivvermögens der RHI darstellt und in diesem Zusammenhang - auf Antrag - zumindest die Nummer drei der Befreiungstatbestände im § 9 der geltenden Angebotsverordnung zum deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Tragen kommen sollte. Dies würde natürlich nicht nur für die MS Privatstiftung, sondern für jeden Aktionär gelten, der aufgrund der Überschreitung der relevanten Beteiligungsgrenzen bei der RHI im Sinne des deutschen Übernahmerechtes ein Pflichtangebot für Didier legen müsste.
Wie berichtet, sind Schlaff laut Übernahmekommission derzeit rund 17 Prozent der RHI-Anteile zuzurechnen, Er könnte seine Beteiligung aber jederzeit auf bis zu 31,55 Prozent hochfahren - dank entsprechender Optionsvereinbarungen und Wandelschuldverschreibungen. Die noch nicht getauschten Anleihen hätten keine "Stimmrechte", weshalb Schlaff damit derzeit keine Kontrolle auf die RHI ausüben könne. Hielte Schlaff mehr als 30 Prozent, müsste er laut Übernahmerecht allen RHI-Aktionären ein Pflichtoffert machen.