Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien ist gegen eine Freilassung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner auf Kaution. "Wir werden uns gegenüber der U-Richtern gegen eine Freilassung aussprechen, weil wir der Meinung sind, dass die Fluchtgefahr nicht durch eine Kaution substituierbar ist", sagte ein der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, am Donnerstagabend auf APA-Anfrage.

Dass die französische Justiz im Herbst anders entschieden hatte, tue nichts zur Sache. "Wir sind nicht die Franzosen", sagte Jarosch.

Elsners Rechtsanwalt Wolfgang Schubert hatte gestern beantragt, von der U-Haft über seinen Mandanten Abstand zu nehmen. Den Haftgrund "Fluchtgefahr" erkennt er nicht an. Schubert will, dass Elsner gegen Kaution frei kommt. Dafür sollte nach Meinung des Anwalts jene Million verwendet werden, die der Industrielle Martin Schlaff für Elsner schon im Herbst in Südfrankreich hinterlegt hatte und jetzt an Schlaff zurückgezahlt wird.

Die erste Haftprüfung ist am 27. Februar angesetzt. Dabei muss U-Richterin Gerda Krausam dann über die Anträge entscheiden. Lehnt sie eine Freilassung ab, läuft die nächste Frist für eine Überprüfung der Haft dann ein Monat, und in der Folge dann laut Gesetz alle zwei Monate.

Urteil binnen weniger Monate möglich

Die Staatsanwaltschaft Wien hofft auf einen raschen BAWAG-Prozess. "Wir gehen davon aus, dass der Prozess nicht jahrelang dauern wird", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, am Donnerstagabend auf APA-Anfrage. Theoretisch sei auch bei einem solchen Prozess "ein Abschluss in einigen Monaten denkbar". Die Justiz werde jedenfalls "alles tun, damit der Prozess so rasch wie möglich und so gründlich wie nötig abgeschlossen wird".

Anlass für die Aussagen war ein Bericht im neuen "Format", wonach der Prozess gegen den Hauptverdächtigen, Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, mindestens vier Jahre dauern werde. Der heute 71-Jährige wäre dann 75. Es sei möglich, dass dem herzkranken Ex-Banker deshalb "aus Altersgründen" eine Freiheitsstrafe erspart bleiben könnte, schreibt das Magazin.

Der Staatsanwalt hält dem entgegen, dass die Causa erst im März 2006 aufgeflogen sei. Schon die Anklagebehörde habe bewiesen, dass sie den Fall "rasend schnell aufarbeiten" könne. "Wenn das so weiter geht, dann wird auch auf absehbare Zeit die Hauptverhandlung zu Ende sein", sagte Jarosch.

Laut "Format" hat die Staatsanwaltschaft den BAWAG-Akt geteilt. Nachdem der erste Akt bereits 70.000 bis 100.000 Seiten umfasst hat, sollen im neuen Dossier jetzt nur noch die für die Anklage relevanten Teile enthalten sein. Zum einen soll damit Prozessökonomie erhöht werden, zum anderen müsse die Staatsanwaltschaft der Verteidigung nicht von Anfang an Einsicht in sämtliche Unterlagen gewehren, heißt es.

Dass, wie das "Format" berichtet, auch eine U-Haft für den zweiten Hauptangeklagten Wolfgang Flöttl geprüft werde, bezeichnete Staatsanwalt Jarosch als Spekulation. "Wir planen derzeit keine weiteren Haftanträge", betonte er am Abend.

Der Investmentbanker hatte sich für einen Termin im Banken-U-Ausschuss im Parlament am Freitag entschuldigen lassen, da er sich derzeit in New York aufhält und sich ohnehin der Aussage entschlagen würde. Der Vorsitzende des Banken-U-Ausschusses, Martin Graf (F), hat daraufhin am Donnerstag erklärt, dass die Staatsanwaltschaft Flöttl in den nächsten zwei bis drei Wochen zu weiteren Vernehmungen vorladen werde.

Jarosch erklärte dazu: "Es könnte sein, dass Flöttl in den Ermittlungen noch einmal gebraucht wird." Die Erhebungen seien schließlich weiter im Laufen. (APA)