Die Swisscom will gegen das von den Wettbewerbshütern wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung verhängte Bußgeld in Höhe von 333 Mio. Franken (205 Mio. Euro) rechtlich vorgehen. "Wir denken, dass wir keine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren haben", sagte Swisscom-Sprecher Carsten Roetz auf Anfrage. Die Swisscom werde die Buße bis vors Bundesgericht anfechten.

Die Wettbewerbshüter werfen der Swisscom vor, sie habe ihre marktbeherrschende Stellung benutzt, um zu hohe Durchleitungsgebühren für Handygespräche zu erzwingen. Die Swisscom habe vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 Durchleitungsgebühren (so genannte Terminierungsentgelte) von 33,5 Rappen pro Minute verlangt, gab die Wettbewerbskommission (Weko) am Freitag bekannt. Diese seien unangemessen hoch gewesen, womit die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstoßen habe. Die Zeche hätten schließlich die Endkunden zahlen müssen.

Höchste Buße

Die Buße von 333,37 Mio. Franken ist erst die zweite und gleichzeitig die höchste Buße, die die Wettbewerbshüter wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz verhängt haben, das auf den 1. April 2004 in Kraft trat. Ursprünglich hätte die Sanktion gegen die Swisscom noch viel höher ausfallen sollen. In ihrem ersten Entwurf hatten die Wettbewerbshüter der Swisscom mit einer Busse von 489 Mio. Franken gedroht.

Zuvor hatte die Weko lediglich die Betreiberin des Flughafens Zürich Unique wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Flughafen-Parking mit 101.000 Franken zur Kasse gebeten.

Swisscom-Sprecher Roetz argumentiert hingegen, eine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren sei wegen der Marktkonstellation gar nicht möglich. Die Swisscom habe seit Jahren die tiefsten Durchleitungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter und erziele daraus gegenüber den Wettbewerbern keine Vorteile. Vielmehr leiste der größte Schweizer Telekomkonzern seit Jahren Nettozahlungen an Sunrise und Orange, weil die Swisscom tiefere Preise habe und wegen der höheren Kundenzahl mehr Gespräche von ihrem Netz zur Konkurrenz abgingen als umgekehrt.

Marktbeherrschend

Zudem beurteile die Weko nur die Swisscom als marktbeherrschend, was im Widerspruch zur Einschätzung im europäischen Umfeld stehe. Dort seien entweder alle oder kein Mobilfunkanbieter als marktbeherrschend klassifiziert worden. Die Beurteilung der Wettbewerbshüter stehe auch im Widerspruch zum eigenen Weko-Gutachten vom vergangenen November, das auch Sunrise und Orange als marktbeherrschend beurteile. Die Swisscom habe überdies nie abschätzen können, welches Preisniveau die Weko als nicht diskriminierend betrachte. Deshalb sei eine Sanktion nicht statthaft, weil sie nicht vorhersehbar gewesen sei. (APA)