Die Wettbewerbshüter werfen der Swisscom vor, sie habe ihre marktbeherrschende Stellung benutzt, um zu hohe Durchleitungsgebühren für Handygespräche zu erzwingen. Die Swisscom habe vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 Durchleitungsgebühren (so genannte Terminierungsentgelte) von 33,5 Rappen pro Minute verlangt, gab die Wettbewerbskommission (Weko) am Freitag bekannt. Diese seien unangemessen hoch gewesen, womit die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstoßen habe. Die Zeche hätten schließlich die Endkunden zahlen müssen.
Höchste Buße
Die Buße von 333,37 Mio. Franken ist erst die zweite und gleichzeitig die höchste Buße, die die Wettbewerbshüter wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz verhängt haben, das auf den 1. April 2004 in Kraft trat. Ursprünglich hätte die Sanktion gegen die Swisscom noch viel höher ausfallen sollen. In ihrem ersten Entwurf hatten die Wettbewerbshüter der Swisscom mit einer Busse von 489 Mio. Franken gedroht.
Zuvor hatte die Weko lediglich die Betreiberin des Flughafens Zürich Unique wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Flughafen-Parking mit 101.000 Franken zur Kasse gebeten.
Swisscom-Sprecher Roetz argumentiert hingegen, eine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren sei wegen der Marktkonstellation gar nicht möglich. Die Swisscom habe seit Jahren die tiefsten Durchleitungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter und erziele daraus gegenüber den Wettbewerbern keine Vorteile. Vielmehr leiste der größte Schweizer Telekomkonzern seit Jahren Nettozahlungen an Sunrise und Orange, weil die Swisscom tiefere Preise habe und wegen der höheren Kundenzahl mehr Gespräche von ihrem Netz zur Konkurrenz abgingen als umgekehrt.
Marktbeherrschend