Verbesserte Rückkaufswerte
"Das neue Gesetz sagt, dass die Versicherungen im Fall einer Vertragskündigung so auszahlen müssen, als wären die Kosten, die zu Beginn einer Versicherung anfallen, auf die ersten fünf Jahre aufgeteilt worden", erklärt Manfred Baumgartl, Vorstand der österreichischen Allianz-Versicherung dem Standard. Während früher Versicherungsnehmer, die nach dem ersten Jahr ihren Vertrag gekündigt haben, leer ausgegangen sind, steht ihnen jetzt ein Rückkaufswert zu. Baumgartl: "Nach fünf Jahren gleicht sich die Neuaufteilung den alten Rückkaufswerten an." Ab dem fünften Jahr sind die Beträge zum vorherigen System also gleich.
Die verbesserten Rückkaufwerte gehen jedoch zulasten der Langzeit-Anleger, kritisiert der Versicherungs-Chef. Denn die Gewinnbeteiligung, also jener Teil der Lebensversicherung, der variabel ist (neben der garantierten Verzinsung), werde am Jahresende auf alle Verträge aufgeteilt. Da jetzt aber auf die Verträge, die nur kurz gelaufen sind, mehr zugeteilt werden muss, "bekommen die anderen, zwar marginal, aber doch, weniger."
Berater soll helfen
Dass drei bis fünf Prozent der Versicherungsverträge vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden, führt Baumgartl unter anderem auf Fehleinschätzungen zurück: "Viele Menschen verschätzen sich bei der Prämie, die sie sich monatlich leisten können und setzen diese zu hoch an." Werden die Prämien nach einiger Zeit zur Belastung, wird der Vertrag oft vorschnell gekündigt, statt über eine Prämiensenkung nachzudenken. "Ein weiterer Grund für Kündigungen sind oft die schnelle Erfüllung von Konsumwünschen", hält Baumgartl fest.