Ex-Bankchef wurde für morgige Herz-Operation ins Wiener Allgemeine Krankenhaus eingeliefert - Haftverhandlung ab 12.15 Uhr
Redaktion
,
Wien - Das Wiener Straflandesgericht wird heute Mittag entscheiden, ob die in der Vorwoche über Ex-BAWAG-Chef Elsner verhängte U-Haft aufgehoben wird. Die Haftverhandlung wurde auf 12.15 Uhr angesetzt und soll laut Gericht maximal 20 Minuten dauern. Seine Teilnahme an der Haftverhandlung ist nicht zwingend vorgeschrieben, berichtet die Austria Presseagentur.
***
Cerberus, Bawag-Eigner in spe, hat die Bank bereits unter Bewachung gestellt, könnte man sagen. Wie im Verkaufsvertrag fixiert, hat der US-Fonds nun einen Beobachter entsandt. Der deutsche Cerberus-Manager, Carsten Samusch, nimmt an Vorstandssitzungen teil und wacht darüber, dass der Wert der Bank bis zum Closing im April nicht geschmälert wird. Auch Noch-Aktionär ÖGB leistet sich einen Beobachter: Anwalt Alexander Schöller.
Neuestes vom Schauplatz rund um Ex-Bankchef Helmut Elsner: Er wurde heute, Dienstag, ins AKH transferiert und bekommt am Mittwoch vom Herzchirurgen Ernst Wolner drei Bypässe eingesetzt. "Wir haben Wolner nicht bestellt, wenn der Herr Professor selbst operieren will, soll er das tun", sagt Vollzugschef Karl Drexler. Über Elsners Enthaftungsantrag wird U-Richterin Christa Krausam am Dienstag entscheiden. Parallel dazu prüft ein Senat am Oberlandesgericht (OLG) die Einsprüche gegen die Anklage. Weil der Akt (64 Bände) laut einem OLG-Sprecher "kein Normalakt ist, kann das noch Wochen dauern". Justizministerin Maria Berger hält den Prozessbeginn im Mai für möglich. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe/red, 20.2.2007)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.