Geschlechterpolitik
Frankreich: Adoption durch Lesben verboten
Höchstes Gericht begründete Entscheidung mit "Zuwiderlaufen des höherrangigen Interesses des Kindes"
Paris - Frankreichs höchstes Gericht hat Adoptionen bei
lesbischen Paaren verboten. In zwei am Dienstag verkündeten
Musterurteilen erklärte der Pariser Kassationshof, derartige
Adoptionen liefen dem "höherrangigen Interesse" des Kindes zuwider.
Lebensgefährtinnen biologischer Mütter dürfen demnach deren Kinder
nicht adoptieren; auch die bei lesbischen Paaren mit Kindern gängige
Teilung des Elternrechts wurde höchstrichterlich für ungültig
erklärt. Die Anwältin eines betroffenen Paares, Caroline Mécary, forderte
den Gesetzgeber zum Eingreifen auf. Derzeit würden in Frankreich mehr
als 100.000 Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren großgezogen,
erklärte Mécary; sie alle genössen nicht denselben Rechtsschutz wie
andere Kinder. (APA)