Das Bezirksgericht Innere Stadt hat am Mittwoch gegen den EADS-Lobbyisten Erhard Steininger, der im Eurofighter-Untersuchungsausschuss die Aussage verweigert hatte, eine Beugestrafe verhängt. Die Beugestrafe beträgt 1000 Euro, das ist der Höchstbetrag, was eine Geldstrafe betrifft. Als nächster Schritt wäre auch die Verhängung einer Beugehaft möglich - theoretisch bis zu sechs Wochen. Das Gericht hat befunden, dass Steininger alle sieben von ihm genannten Entschlagungsgründe nicht glaubhaft gemacht habe.
Steininger, der auch Trauzeuge von Air-Chief Erich Wolf ist, hatte im Ausschuss auf seine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Eurofighter-Hersteller verwiesen und jegliche Aussage verweigert. Er habe dies EADS schriftlich zusichern müssen. Der Ausschuss hatte daraufhin drei Anträge auf Beugestrafe beim Bezirksgericht Innere Stadt gestellt.
Das Bezirksgericht hat in seiner Begründung für die Verhängung der Beugestrafe über Steininger auf die "immanente staatspolitische Bedeutung, die jedenfalls die Anwendung von Zwangsmitteln bei ungerechtfertigter Aussageverweigerung rechtfertigt", hingewiesen. Der Höchstbetrag von 1000 Euro erschien der Justiz im konkreten Fall "als ohnehin eher gering", wie es in dem Beschluss heißt.
"Das hat es noch nie gegeben", sagte Ausschussvorsitzender Pilz von den Grünen. Er bezeichnete die Entscheidung als wichtig, da der Ausschuss ohnehin über wenige Zwangsmittel verfüge. Pilz will Steininger für nächste Woche erneut vorladen. Sollte der EADS-Lobbyist, der bereits im Ruhestand ist, die Aussage ein zweites Mal verweigern, könnte über ihn auch eine Haftstrafe verhängt werden, glaubt Pilz. Mit solchen Zwangsmitteln müsse man aber sehr vorsichtig umgehen.
Steininger kann gegen die Entscheidung beim Landesgericht berufen oder auch seiner nächsten Ladung vor den Ausschuss folgen und aussagen. In diesem Fall wäre die Beugestrafe wieder hinfällig.