Wien - Das Wirtschaftsministerium sieht bei der geplanten Verordnung zu neuen "Teilgewerben" keine Gefahr, dass damit die "Scheinselbstständigkeit" in Österreich gefördert wird, heißt es aus dem Ressort Bartenstein am Donnerstag. Die Arbeiterkammer (AK) hatte die Befürchtung geäußert, dass damit die Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit aus neuen EU-Ländern umgangen werden könnten.

"Im Unterschied zu freien Gewerben sind für Teilgewerbe vereinfachte Befähigungsnachweise zu erbringen, die Schaffung von Teilgewerben fördert somit keine Scheinselbständigkeit, sondern trägt dazu bei, dass durch eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes bei der Gewerbeanmeldung die qualifizierte selbständige Ausübung erleichtert wird", sagte ein Sprecher des Ministers zur APA, "wir werden alle eingegangenen Stellungnahmen aber genau prüfen".

Keine Gefahrenmomente

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner sagt, er erkenne "die Gefahrenmomente nicht". Die Liberalisierung der Teilgewerbe würde vielmehr eine Legalisierung der in Österreich geleisteten Schwarzarbeit mit sich bringen. Die "Scheinselbstständigkeit" sei ein Problem, habe zuletzt aber nicht mehr dynamisch zugenommen. Die "Verwaltungsbehörden haben das ganz gut im Griff", so Mitterlehner. Die Liberalisierung der Teilgewerbe sei von den zuständigen Fachgruppen der Wirtschaftskammer (WKÖ) befürwortet worden.

BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz lehnt in einer Aussendung die Verordnung zur Liberalisierung der Teilgewerbe ab. Laut seiner Aussage würde Wirtschaftsminister Martin Bartenstein damit "Österreich mit billigen Arbeitskräften überschwemmen".

Diskussion um Gipskartonspachtler

Dass von den Teilgewerben keine Gefahr für den Arbeitsmarkt ausgeht, kann ich nicht nachvollziehen", replizierte AK-Experte Christoph Klein auf die Stellungnahme des Wirtschaftsministers.

Dass auch bei den Teilgewerben Befähigungsnachweise erbracht werden müssten, sei korrekt - deren Anforderungens seien aber deutlich reduziert, so Klein: "Bisher konnte nur kommen, wer zum Beispiel in Polen selbstständig ein Gewerbe ausüben durfte - in Zukunft können auch die Gesellen kommen."

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina verwies im SPÖ-Pressedienst auf die Gipskartonspachtler aus Polen, bei denen die Zahl er Scheinselbstständigen von 2005 auf 2006 um 36 Prozent gestiegen sei. Auf Grund dieses Beispiels habe Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) "aus dem Schaden, den er am österreichischen Arbeitsmarkt mit seiner Teilgewerbeverordnung zu den Gipsspachtlern angerichtet hat, klug werden können."

Die SPÖ weise das Vorhaben Bartensteins, auch noch das lackierfreie Ausbeulen von Karosseriedellen, Maurerarbeit, Beleuchten und Beschallen, Schweißarbeiten, EDV-Technik, die Mitarbeit bei Aufsperrdiensten und das Anlegen von Aromawickeln "in die Scheinselbständigkeit zu entlassen, entschieden zurück." Diese sei wegen der "massiven Förderung von Wirtschaftsminister und Wirtschaftskammer offensichtlich das dynamischste Gewerbe in Österreich."

Das Wirtschaftsministerium erklärte in den Nachmittagsstunden zu den Aussagen Kalinas, dieser vermische mit dem Beispiel der Gipskartonspachtler verschiedene Dinge. Bei den Gipskartonspachtlern handle es sich um ein "freies" und kein Teilgewerbe. (APA)