Die GEMA veranlasste am Mittwoch die Sperrung des "Radio-Recorder-Dienstes" "Mp3flat.com" bei den zuständigen Providern, dies vermeldete der deutsche Interessenverband in einer Aussendung.

Einstweilige Verfügung

Bereits am 29. Januar 2007 hatte das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes erlassen. Die Betreiber hatten ursprünglich von seinen Nutzern bis zu monatlich 2,99 Euro verlangt, um Titel aus aufgezeichneten Radiosendungen gezielt herauszuschneiden. Nachdem der Dienst auf Grund der Verfügung auf ein angeblich kostenloses Angebot umgestellt hatte, folgte das Gericht nunmehr in einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2007 der Auffassung der GEMA, dass auch die unentgeltliche Ausgestaltung des Angebots nicht unter den Ausnahmetatbestand der Privatkopie fällt und damit illegal ist. Die Provider kamen daher nunmehr der Aufforderung der GEMA nach, den Zugang zu dem Dienst zu sperren.

"Mangels ernsthafter Lizenzierungsverhandlungen"

"Mangels ernsthafter Lizenzierungsverhandlungen mit den Betreibern des Dienstes und der mangelnden Bereitschaft der Betreiber, den rechtswidrigen Dienst bis zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen abzuschalten, sah sich die GEMA gezwungen, die Interessen ihrer Mitglieder durch eine Sperrung des Dienstes zu wahren, bis eine sinnvolle Lizenzierungslösung gefunden ist", so die Aussendung weiter.(pte)