Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag kam am Montag zum Schluss, dass der angeklagte Staat Serbien nicht für den Völkermord in Bosnien-Herzegowina schuldig zu sprechen ist. Das Urteil steht damit in krassem Widerspruch zu dem, was die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), Carla Del Ponte, sagt. Del Ponte geht davon aus, dass der ehemalige Präsident von Jugoslawien, Slobodan Milosevic, an der Spitze eines "gemeinsamen kriminellen Unternehmens" stand, das zum Ziel hatte, die nichtserbische Bevölkerung zu vertreiben. Sie sieht damit sehr wohl den Staat als Täter. Und Milosevic wurde auch Völkermord im Bosnienkrieg vorgeworfen.

In Den Haag hat sich am Montag mit dem IGH-Urteil damit ein bestimmtes Geschichtsbild etabliert, wonach eben nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Vertreibung und die Massenmorde durch die bosnisch-serbischen Truppen von Belgrad aus dirigiert wurden. Gleichzeitig verlangt aber der ICTY von ebendiesem Serbien die Auslieferung des früheren bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladic, eines der Hauptverantwortlichen für das Massaker in Srebrenica. Auch da argumentiert die internationale Gemeinschaft also nicht konzis.

Der IGH musste allerdings ohne die Unterlagen des ICTY auskommen. Und so geht das Urteil wohl zulasten der Opfer, bei deren Angehörigen nicht die Schadenersatzforderungen im Vordergrund standen, sondern der Wunsch, die Schuldigen dingfest zu machen. Mit der Argumentation, dass es zwar einen Völkermord gegeben habe und Serbien zwar nicht schuld daran sei, ihn aber verhindern hätte können, will der IGH offenbar eine klare Festlegung vermeiden. Ein Grund dafür: Mit einer Verurteilung wäre die Legitimität der bosnischen Teilrepublik Srpska infrage gestellt worden. Denn dann wäre sie als Resultat ethnischer Säuberungen und einer Aggression des serbischen Staates ausgewiesen worden. (DER STANDARD, Printausgabe, 27.2.2007)