Im Prozess um den Mord an der Salzburger Taxifahrerin Claudia Deubler muss nun der schuldlos verurteilte und im Jahr 2003 freigesprochene Oberösterreicher Peter Heidegger als Zeuge aussagen. Der Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Tomi S. hatte am Montag die Einvernahme beantragt. Geklärt werden soll, ob S. bei einer Gegenüberstellung im Mai 2001 in Anwesenheit Heideggers zum Zweitangeklagten, Daniel N., das Wort "Wamser" gesagt hat, das im Gefängnisjargon "Verräter" heißt. Ein Termin für die Zeugeneinvernahme des Gmundners steht noch nicht fest.

Im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Peter Heidegger kam es am 7. Mai 2001 zu einer Gegenüberstellung des damals Hauptverdächtigen mit Zeugen. Der im jetzigen Mordprozess mitangeklagte Daniel N. warf damals Tomi S. vor, die 28-jährige Taxilenkerin am 5. Juli 1993 erschossen zu haben, obwohl doch nur ein Raub geplant gewesen sei. Schon in der Vorwoche bestätigte ein Justizwachebeamter als Zeuge, dieses Wort gehört zu haben. Tomi S. beteuerte aber, "Wamser" hätte er nicht zu Daniel N., sondern zu einem anderen Teilnehmer der Gegenüberstellung gesagt.

Schadenersatz

Verteidiger Wolfgang Auer möchte nun von Heidegger wissen, an wen S. sein abwertendes Urteil gerichtet hat. Daniel N. hat bereits ausgesagt, er sei gemeint gewesen. Das Gericht gab auch einem zweiten Beweisantrag des Verteidigers statt. Heidegger, der 950.000 Euro Schadenersatz für die schuldlos hinter Gittern verbrachte Zeit zugesprochen bekam, soll einem Pizzeria-Mitarbeiter gegenübergestellt werden. Dieser hatte ursprünglich angegeben, er habe den Oberösterreicher in der Nähe des Tatortes mit dem Auto mitgenommen. Auer hofft, dass dadurch sein Mandant entlastet wird. Richterin Bettina Maxones-Kurkowski machte jedoch darauf aufmerksam, dass sich Heidegger der Gegenüberstellung entschlagen könne. (APA)