Tschechin holt erneut 10-km-Titel und revanchiert sich damit für die knappe Niederlage gegen Sawjalowa im Verfolgungsrennen
Redaktion
,
Sapporo - Die Tschechin Katerina Neumannova hat bei der
Nordischen Ski-WM in Sapporo zurückgeschlagen und ihren Titel im
10-km-Skilanglauf erfolgreich verteidigt. Im letzten WM-Rennen ihrer
Karriere feierte die 34-Jährige am Dienstag einen überlegenen
Skating-Sieg vor Olga Sawjalowa. Die Russin hatte ihr zwei Tage zuvor
in der Verfolgung um fünf Zehntelsekunden den Titel weggeschnappt.
Bei der Revanche hatte Neumannova 26,5 Sekunden Vorsprung auf
Sawjalowa und 30,2 auf die drittplatzierte Italienerin Arianna Follis
(30,2).
Der Start-Ziel-Sieg brachte der Gewinnerin von 19 Weltcuprennen
schon die dritte Goldmedaille ihrer Laufbahn ein. Nach dem Sieg bei
der WM in Oberstdorf 2005 hatte Neumannova bei den Winterspielen in
Turin über 30 km triumphiert. Follis (29) eroberte die erste Medaille
ihrer Laufbahn, die Sprint-Spezialistin (2 Weltcupsiege) fing auf den
letzten 1,7 Kilometern die Norwegerin Kristin Steira-Störmer noch ab.
(APA)
Ergebnisse des Skilanglauf-Bewerbs der Damen über
10 km Skating bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Sapporo
am Dienstag:
1. Katerina Neumannova (CZE) 23:58,4 Minuten - 2. Olga Sawjalowa
(RUS) 26,5 Sekunden zurück - 3. Arianna Follis (ITA) 30,2 - 4.
Kristin Steira-Störmer (NOR) 35,5 - 5. Charlotte Kalla (SWE) 43,5 -
6. Evi Sachenbacher-Stehle (GER) 46,0 - 7. Riitta-Liisa Roponen (FIN)
50,0 - 8. Walentina Schewtschenko (RUS) 53,3 - 9. Kristina Smigun
(EST) 57,9 - 10. Natalja Korostelewa (RUS) 58,8.
Nicht angetreten u.a.: Virpi Kuitunen (FIN) wegen Rückenproblemen
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.