Die Wissenschafter Lyane Sautner vom Institut für Strafrechtswissenschaften und Helmut Hirtenlehner vom Zentrum für Rechtspsychologie und Kriminologie schickten in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Sicherheitsdirektion Oberösterreich an Personen, die als Opfer von Straftaten Anzeige bei der Linzer Polizei erstattet hatten, Fragebögen aus. Rund 700 kamen zurück.
Resozialisierung und Besserung der Täter
Das Ergebnis: Priorität hatten für die Opfer die Resozialisierung und Besserung der Täter und die abschreckende Wirkung, die eine Strafe auf diese und die Öffentlichkeit haben kann. Als nachrangig haben die Opfer hingegen die "repressive", nicht in die Zukunft gerichtete Begründung von Strafe - wie es Vergeltung und Rache sind - eingestuft. Das gilt auch für die Sicherung der Täter. Bemerkenswert beim Ergebnis ist auch, dass die Schwere des Deliktes keine Rolle in der Beurteilung der Opfer spielt, was ihnen an Strafe wichtig erscheint.
Präventionsstrafrecht
"Wenn sich sogar die Opfer, die sich zu einer Anzeige durchgerungen haben, primär für das Präventionsstrafrecht aussprechen, ist das ein ziemlich eindeutiges Zeichen, dass man das Vergeltungsrecht hinanstellen sollte", stellt der Kriminologie Hirtenlehner zu den Antworten der Befragten fest.
Anlass für die Untersuchung waren die Neuerungen, die das Strafprozessreformgesetz 2004 dem Opfer bringt. Mit diesem wird erstmalig in Österreich einem Verbrechensopfern die Rolle einer Prozesspartei eingeräumt und damit verschiedene Rechte zugestanden. Mit der Befragung sollte die Akzeptanz dieser Neuerungen bei den Opfern erhoben werden.
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