In einem Interview mit den "Salzburger Nachrichten" findet die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, harte Worte: "Das System ist am Zusammenbrechen, wir stehen an der Kippe". Akute Personalnot im gesamten Justizbereich sei an der Tagesordnung. Besonders prekär wird die Situation dadurch, dass die Staatsanwälte künftig auch die Leitung des Vorverfahrens innehaben sollen.
Mit 1. Jänner 2008 tritt nämlich das Strafprozessreformgesetz in Kraft, das die in Teilen antiquierte Prozessordnung auf einen aktuellen Stand bringen soll. Teilweise mit gutem Grund, stammen doch die Regelungen über die Verfahrensleitung stückweise noch original aus dem Jahr 1873. Vor allem das Vorverfahren, also die Phase bis zur Hauptverhandlung, ist schon lange reformbedürftig. Im vorletzten Jahrhundert machte es Sinn, dass die Polizeibehörden das gesamte Vorverfahren quasi alleine in der Hand hatten, heute ist es rechtsstaatlich mehr als bedenklich – ist ihr Vorgehen damit doch der Kontrolle und dem Rechtsschutz des Gerichts entzogen. Mit der Reform des Vorverfahrens führen in Zukunft Staatsanwalt und Kriminalpolizei das Ermittlungsverfahren. Wenn Uneinigkeit herrscht, ist der Staatsanwaltschaft gegenüber der Staatspolizei anordnungsbefugt. Eingriffe in Grundrechte muss das Gericht bewilligen, außerdem ist es Rechtsmittelinstanz. Das Problem: Um diese Verfahrensreformen umzusetzen, wären in etwa 200 zusätzliche Staatsanwälte nötig – was einer Verdopplung des bisherigen Personalstandes entspräche. 70 würde mindestens zugewiesen, konnte die Justizministerin bisher verkünden. Zu wenig, klagt die Justiz. Die Reform 2008 sei so nicht umzusetzen.