Wels - Ein 36-jähriger Angeklagter hat in einem Geschwornen-Prozess im Landesgericht Wels für den brutalen Mord an einem 68-jährigen Gastwirt im Sommer 2006 eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Das am Dienstag gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage beruhte auf Indizien. Denn unmittelbare Zeugen für die Tat gab es nicht und der Angeklagte leugnete bis zuletzt.

Der Staatsanwalt warf ihm vor, im vergangenen Juli in Lambach im Bezirk Wels-Land den Wirt mit einem Sesselbein zu Tode geprügelt zu haben. Dessen Lebensgefährtin fand den Toten am nächsten Morgen in der Gaststube. Der 36-Jährige war nach Zeugenaussagen der letzte Gast. Der Angeklagte gab dazu an, als er gegangen sei, habe sein" väterlicher Freund" noch gelebt.

Doch Fingerabdrücke und Blutspuren des Angeklagten auf dem als Mordwaffe verwendeten Sesselbein, Blutspuren des Opfers auf dem Handy des Angeklagten, dazu ein Paar Schuhe und ein Gürtel, die im Zuge der Ermittlungen aus der Traun gefischt worden waren und dem 36-Jährigen gehört haben sollen, sprachen gegen ihn. Der Angeklagte entgegnete, die Kleidungsstücke gehörten ihm nicht und er lieferte auch entlastende Erklärungen für die anderen Spuren.

Das überzeugte die Geschwornen nicht. Sie sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig. Der Richter verhängte eine lebenslange Strafe. Erschwerend für das Strafausmaß war die Tatausführung, der Rückfall nach einer Entlassung aus dem Gefängnis im Juni des Vorjahres und einschlägige Vormerkungen.

Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Doch der 36-Jährige legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. (APA)