Den Haag - Das UNO- Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat am Freitag ein Urteil gegen einen bosnischen Kroaten wegen barbarischer Vergewaltigung und Folter einer bosnischen Moslemin bestätigt. Das Gericht habe die Berufung von Anto Furundzija abgewiesen und das Urteil über eine Haftstrafe von zehn Jahren bestätigt, teilte der Vorsitzende Richter Mohamed Shahabuddeen mit. Der frühere Kommandeur paramilitärischer Einheiten war im Dezember 1998 verurteilt worden. Das damalige Verfahren war das erste, das sich ausschließlich mit Vergewaltigung als Kriegsverbrechen und mit einem einzigen Tattag, dem 15. Mai 1993, befasste. In einem anderen derzeit in Den Haag anhängigen Verfahren wirft die Anklage einem bosnischen Serben vor, Frauen systematisch vergewaltigt und gefoltert zu haben, um die nicht-serbische Bevölkerung zu terrorisieren und zu vertreiben. Bislang hat das UNO-Tribunal drei Urteile gefällt. Der bosnische Serbe Dusko Tadic wurde zu 20 Jahren, der bosnische Kroate Zlatko Aleksovski zu sieben Jahren Haft verurteilt. (Reuters)