Geschlechterpolitik
UNO- Kriegsverbrechertribunal bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung und Folter
Haftstrafe von zehn Jahren für Kroaten
Den Haag - Das UNO-
Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat am Freitag ein Urteil
gegen einen bosnischen Kroaten wegen barbarischer Vergewaltigung
und Folter einer bosnischen Moslemin bestätigt. Das Gericht habe
die Berufung von Anto Furundzija abgewiesen und das Urteil über
eine Haftstrafe von zehn Jahren bestätigt, teilte der
Vorsitzende Richter Mohamed Shahabuddeen mit. Der frühere
Kommandeur paramilitärischer Einheiten war im Dezember 1998
verurteilt worden. Das damalige Verfahren war das erste, das
sich ausschließlich mit Vergewaltigung als Kriegsverbrechen und
mit einem einzigen Tattag, dem 15. Mai 1993, befasste.
In einem anderen derzeit in Den Haag anhängigen Verfahren
wirft die Anklage einem bosnischen Serben vor, Frauen
systematisch vergewaltigt und gefoltert zu haben, um die
nicht-serbische Bevölkerung zu terrorisieren und zu vertreiben.
Bislang hat das UNO-Tribunal drei Urteile gefällt. Der bosnische
Serbe Dusko Tadic wurde zu 20 Jahren, der bosnische Kroate
Zlatko Aleksovski zu sieben Jahren Haft verurteilt. (Reuters)