"Die beiden Gespräche fanden in freundlicher Atmosphäre statt. Wir konnten dabei unsere Positionen ausführlich darlegen", ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Der Diskussionsprozess innerhalb der ÖVP ist aber noch in Fluss und soll erst im September/Oktober abgeschlossen sein. Daher haben unsere Gesprächspartner um Verständnis dafür gebeten, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Stellungnahme abgeben können. Wir sind aber eingeladen, mit der ÖVP in dieser Frage weiter im Gespräch zu bleiben, was wir auch tun werden. Weitere Gesprächstermine mit wichtigen ÖVP-PolitikerInnen sind bereits für die kommenden Wochen vereinbart."
Substantielle Verbesserungen
"Uns war es wichtig, zwei wesentliche Positionen bei Missethon und Pröll zu deponieren", erklärt Stutzig weiter. Erstens hätte die HOSI klargestellt, dass sie Substantielles erwartet und sich nicht mit der Gleichstellung der Lebensgemeinschaften zufrieden geben will. "Diese Gleichstellung ist quasi erledigt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In allen relevanten Gesetzen ist der Begriff 'Lebensgefährte' ohnehin neutral formuliert. Zur Gleichbehandlung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften reicht daher eine nichtdiskriminierende Gesetzesauslegung durch die Gerichte, eine Präzisierung durch den Gesetzesgeber wäre allenfalls im Sinne der Rechtsklarheit notwendig", so Stutzig. Viele Rechte gelten also - entgegen häufig anders lautender Meldungen - jetzt schon für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag des/r verstorbenen Partners/Partnerin, die Pflegefreistellung zur Pflege des/r erkrankten Lebensgefährten/in, ebenso die Hospizkarenz, oder das Zeugnisentschlagungsrecht im Strafverfahren oder die Mitversicherung nicht berufstätiger Lebensgefährten/Innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. "Für uns geht es daher jetzt um jene Rechte, die Eheleuten vorbehalten sind. Auch Änderungen bestimmter Einzelgesetze oder den Vorschlag, privatrechtliche Partnerschaftsverträge zu schließen, den erst gestern wieder Justizsprecherin Maria Fekter gemacht hat, lehnen wir strikt ab. Solche Verträge kann man heute ohnehin schon schließen, da muss sich das Parlament nicht bemühen. Auf der anderen Seite können jedoch durch solche Verträge etwa die Bestimmungen des Fremden- oder Erbrechts nicht umgangen werden", schließt Stutzig.
Keine Öffnung der Ehe