Lausanne - Die Buchpreisbindung in der Schweiz steht einen Schritt vor dem definitiven Aus. Das Bundesgericht hat eine letzte Beschwerde des Buchhändler- und Verleger-Verbandes (SBVV) abgewiesen. Nur der Bundesrat könnte das umstrittene Preisbindungssystem noch retten.

Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen dem so genannten Sammelrevers. Dabei handelt es sich um ein vertragliches Preisbindungssystem, bei welchem sich die einzelnen Buchhändler verpflichten, die von den Verlagen festgesetzten Preise für Endabnehmer einzuhalten.

Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass die mit der Buchpreisbindung bewirkte unzulässige Wettbewerbsbeschränkung auch nicht ausnahmsweise durch "Gründe der wirtschaftlichen Effizienz" gerechtfertigt ist. Es hat eine letzte Beschwerde des SBVV sowie des Börsenvereins des deutschen Buchhandels abgewiesen.

Laut dem Urteil durfte die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko Wef) in ihrer angefochtenen Entscheidung vom vergangenen Juli zunächst davon ausgehen, dass der Sammelrevers nicht erwiesenermaßen zu einer größeren Zahl und Vielfalt bei den angebotenen Titeln führt, wie von den Beschwerdeführern behauptet. Haltbar sei auch ihre Auffassung, dass die Buchpreisbindung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine höhere Zahl von Buchhandlungen garantiere. Die Aufrechterhaltung der traditionellen Vertriebsstrukturen bilde für sich alleine keinen Rechtfertigungsgrund für unzulässige Wettbewerbsabreden.

Intensiver Strukturwandel

Laut Bundesgericht findet im übrigen auch unter der Herrschaft der Buchpreisbindung ein intensiver Strukturwandel statt: Neben den klassischen kleinen und mittelgroßen Sortimentsbuchhandlungen würden zunehmend andere Vertriebsformen auftreten, wie etwa Großbuchhandlungen oder der Versandhandel via Internet.

Schließlich leuchtet es laut Bundesgericht auch ein, dass der Sammelrevers nicht notwendig ist, um eine bessere Beratung der Kunden zu gewährleisten. Sofern hier ein Bedürfnis bestehe, dürfe ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Kunde auch bereit sei, dafür einen angemessenen Mehrpreis zu zahlen.

Dem SBVV und dem Börsenverein steht nun noch ein letztes Mittel zur Verfügung, um die Buchpreisbindung zu retten: Der Bundesrat kann auf Antrag an sich verbotene Wettbewerbsabreden zulassen, wenn er dies aus kulturpolitischen Gründen für geboten hält. Der SBVV hat nun erklärt, dass er sich an die Landesregierung wenden wolle.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte die Buchpreisbindung erstmals 1999 für unzulässig erklärt. Der SBVV und der Börsenverein gelangten dagegen ein erstes Mal ans Bundesgericht, das die Weko zu einer neuen Entscheidung verpflichtete. Es war zum Schluss gekommen, dass die Preisbindung den Wettbewerb "erheblich beeinträchtige".

Dies sei nur dann zulässig, wenn es sich aus "Gründen der wirtschaftlichen Effizienz" rechtfertigen lasse. Nach umfangreichen Abklärungen kam die Weko im März 2005 jedoch zum Schluss, dass solche positive Auswirkungen nicht nachgewiesen seien und verbot den Sammelrevers erneut. (APA/sda)