Wien - Für große Aufregung bei den Frauenbeauftragten in allen Bundesländern sorgt laut SPÖ-Frauenchefin Barbara Prammer das zur Begutachtung vorgelegte Objektivierungsgesetz. "Mit diesem Gesetz würde sowohl das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, als auch die Gleichbehandlungsgesetze der Länder, die mit viel Mühe ausverhandelt wurden, zunichte gemacht", so Prammer am Sonntag im SPÖ-Pressedienst. Gleichbehandlungs-Kriterien werden ausgeschalten Hier handle es sich um einen "enormen frauenpolitischen Rückschritt, der im krassen Gegensatz zum "vollmundig erklärten Gender Mainstreaming" der blau-schwarzen Regierung stehe, kritisierte die SPÖ-Frauenvorsitzende. Prammer monierte, dass das Objektivierungsgesetz in den Verfassungsrang erhoben werden soll. Damit stünde dieses aber über den Gleichbehandlungsgesetzen, die als einfache Gesetze konzipiert seien. Auch das Kernstück des Gleichbehandlungsgesetzes, die positive Diskriminierung, werde in einigen Punkten ausgehebelt. So werde die "bevorzugte Aufnahme" von Frauen bei Dienststellen, bei denen der Frauen-Anteil unter 50 Prozent liege, von einer "Soll-Bestimmung" in eine "Kann-Bestimmung" umgewandelt. Weiters wurde im Bundesgleichbehandlungsgesetz ein Verbot von Diskriminierung auf Grund einer Erwerbsunterbrechung extra betont. "Das ist mit den geplanten Kriterien in Gefahr", befürchtet Prammer. Bisher habe es auch bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes einen Schadenersatzanspruch gegeben. Im neuen Gesetzesentwurf sei davon keine Rede mehr, so die SPÖ-Frauenvorsitzende. "Dies macht deutlich, dass das Gleichbehandlungsgesetz außer Kraft gesetzt werden soll", sagte Prammer. (APA)