In Innsbruck stehen heute zwei Burschen wegen des Urkundenfälschung vor Gericht. Das berichtet tirol.orf.at. Sie sollen das Geburtsdatum ihrer Schülerausweise gefälscht haben. Für Urkundenfälschung drohen bis zu zwei Jahre Haft. Ein Schülerausweis ist eine "besonders geschützte Urkunde" nach Paragraf 224 Strafgesetzbuch. Im Gegensatz zu nicht besonders geschützen Urkunden, bei deren Fälschung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr droht, verdoppelt sich hier die Strafdrohung. Für die beiden Jugendlichen käme allerdings Jugendstrafrecht zur Anwendung, was die Strafdrohungen verringert. Ob das Gericht tatsächlich eine Haftstrafe verhänegn würde, ist ob der geringen Schwere des Delikts eher unwahrscheinlich. Rausgekommen war die Fälschung der Ausweise durch eine Kontrolle: Einer der Jugendlichen war im Stadtgebiet von Innsbruck kontrolliert worden, weil er geraucht hatte. Ein städtisches Kontrollorgan verlangte einen Ausweis. Da zog er einen Schülerausweis der Handelsschule hervor, auf dem er sich ein Jahr älter gemacht hatte. Weil das Kontrollorgan an der Echtheit des Dokumentes zweifelte, kam die Sache ins Rollen. Der zweite Bursch ist mitangeklagt, weil er den Ausweis angeblich fachmännisch gefälscht hat. (red)