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Der Präsident der Rektorenkonferenz, WU-Chef Christoph Badelt, fordert die neue Regierung zum Reagieren auf: Die Gesetzeslage "schadet unserer Internationalisierung".

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Wien – Es ist ein schwarz-blau-oranges Erbe, das den Universitäten besonderes Ungemach verursacht: Das seit 1. Jänner 2006 geltende Fremdenrecht entpuppte sich als Gesetzeswerk, das den Betroffenen – Gastprofessoren, Forschenden und Studierenden aus dem Ausland und heimischen Unis – massive Probleme beschert.

Jetzt werden die Rektoren allmählich ungeduldig und fordern, „dass endlich etwas passiert“, sagt der Präsident der Rektorenkonferenz, WU-Chef Christoph Badelt, im Gespräch mit dem Standard: „Wir wollen, dass die übertrieben restriktiven Bestimmungen hinsichtlich Studierender, Gastprofessoren und Forschern gelockert werden.“

Der Unmut der Rektoren ist insofern schon ziemlich groß, als sie ihre Kritik bereits vor einem Jahr deponiert haben. der Standard berichtete im April 2006 erstmals über fremdenrechtliche Problemfälle im universitären Bereich. Damals war in den Rektoraten die Rede von „Schikanen von A bis Z“ und „Zynismus“ pur.

"Nichts ist geschehen"

„Seitdem wurde uns mehrfach administrative Erleichterung versprochen, aber nichts ist geschehen.“ Badelt fordert die neue Regierung zum Reagieren auf: „Vor der Wahl hat man sich nicht getraut, jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für eine Reform, bei der man die restriktive Haltung nicht überziehen sollte. Das schadet unserer Internationalisierung.“

Und außerdem „ist es peinlich“, meint Horst Cerjak, Vizerektor der TU Graz: „Wo wir früher gesagt haben, das ist unser Gast oder künftiger Mitarbeiter, behandelt dieses Fremdengesetz Wissenschafter jetzt wie ...“, sagt Cerjak zum STANDARD. „Große Sorgen macht uns die Zeit, es dauert viel länger. Wir mussten auf einen Forscher aus Sarajewo monatelang warten, bis er sein Visum hatte. Inakzeptabel.“

Neben dem anti-internationalen Tenor des Gesetzes stößt man sich im „Forum Internationales“ in der Rektorenkonferenz an „der großen Zeitverzögerung“, die das Gesetz verursache, sagt die an der Universität für Bodenkultur für Lehre und Internationale Angelegenheiten zuständige Vizerektorin Erika Staudacher.

Strikte Zeitkorsette

Im STANDARD-Gespräch verweist sie auf die strikten Zeitkorsette, die bei Forschungsprojekten vorgegeben seien. Wartezeiten von einem halben bis zu einem Jahr seien da ein echtes Risiko für die Unis. Die Konsequenz ist quasi eine Europäisierung aus Not: „Viele sagen dann, bevor wir uns das antun, nehmen wir europäische Bewerber. Internationalisierung meint aber anderes.“ Staudacher fordert „Erleichterungen und Beschleunigung.“

Erleichternd wäre, wenn jener armenische Forscher, den die Medizin-Uni Graz geholt hat, nicht mehr zwei Mal in die Botschaft nach Moskau reisen müsste, um alle Dokumente zu holen. „Die langen Wartezeiten sind das Schwierigste. Für viele ist das Prozedere auch finanziell sehr schwierig“, sagt Carolin Auer, Vizerektorin für Forschungsmanagement der Med-Uni Graz.

Als besonders absurd gilt die im Gesetz verankerte „Haftungserklärung“, die die Unis etwa für Gastprofessuren, die vielleicht nur ein Jahr da sind, abgeben müssen – die Haftung gilt nämlich für fünf Jahre. (Von Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, Printausgabe 7.3.2007)