Der Penzinger hat Temposünder in einer 30er-Zone gefilmt und die Zulassungsinhaber ausgeforscht. Anschließend forderte er sie schriftlich zu einer Unterlassungserklärung sowie einer Aufwandsentschädigung von 50 Euro auf. Reagierten die Beschuldigten nicht, folgte eine Anzeige bei der Polizei.
Es werde keine weiteren privaten Tempomessungen in der Straße geben, resümierte der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, Wolfgang Hackermüller, nach einem persönlichen Gespräch mit dem Mann: "Wir gehen davon aus, dass die von einer Anzeige betroffenen Autofahrer von der Behörde nichts mehr hören werden."
Er könne allerdings die Beweggründe des Penzingers nachvollziehen: In der von ihm überwachten Straße gehe es um "berechtigte Anrainerinteressen". Der Verkehrsweg habe sich vor allem in den Hauptverkehrszeiten zu einer beliebten Ausweichstrecke für Pendler entwickelt. Die Tempo 30-Beschränkung werde von vielen ignoriert, was die Anrainer nicht nur als Belästigung, sondern vor allem auch als Gefährdung empfinden würden. "Auf ähnliche Problematiken stoßen wir immer wieder", so der ÖAMTC-Jurist. "Dann ist vor allem die Stadt gefordert, zum Wohle aller zu reagieren."