Seit 1994 ist der prinzipielle Vorrang des Fußgängers auf ungeregelten Schutzwegen in der Straßenverkehrsordnung verankert. Wegen des Unfallanstiegs ließ das Kuratorium eine Tiefenuntersuchung durchführen, welche die unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Autolenkern und Fußgängern auf den Schutzwegen verdeutlichen sollte. "Aus der Studie geht hervor, dass die Verkehrsteilnehmer zwar genau wissen, wie sie sich bei Schutzwegen zu verhalten haben, trotzdem häufig rechtswidrig oder falsch handeln", erklärte Peter Felber, Leiter der KfV-Landesstelle Steiermark.
Die Ursache dafür sieht Felber in der "komplexen Situation", in der sich die Verkehrsteilnehmer oft wiederfinden. Die Menschen befinden sich unter Zeitdruck, müssen sich auf das übrige Verkehrsaufkommen konzentrieren und oft spielen auch die Witterung und die Lichtverhältnisse eine große Rolle, so der Experte.