Preßburg - Die Slowakei will ihr Staatsbürgerschaftsgesetz verschärfen machen. Laut einem Gesetzesentwurf soll die Staatsbürgerschaft erst nach acht Jahren Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakei erlangt werden kann. Erst nach vier Jahren dauerndem Aufenthalt wird es möglich, um die Staatsbürgerschaft anzusuchen. Bisher wurden Ausländer schon nach fünf Jahren Aufenthalts im Land eingebürgert.

Bei Auslandsslowaken soll der verlangte Aufenthalt im Land drei statt bisher zwei Jahre betragen. Bisher war es außerdem möglich, gleich nach Erlangung des Flüchtlingsstatus einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen.

Peter Kresak vom UNO-Hochkomissariat für Flüchtlinge (UNHCR) erklärte gegenüber der Tageszeitung "Sme", es sei unbegreiflich, warum die Slowakei die Staatsbürgerschaftsgesetze verschärfe. In den vergangenen 15 Jahren hatten insgesamt nur 182 Asylanten die slowakische Staatsbürgerschaft erworben. Im Jahr 2006 waren es fünf Personen, im Jahr 2005 nur zwei Personen. (APA)